JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Richtlinien des GBA sind untergesetzliche Normen
| Rechtsgebiete: | SGB V, RVO, AMRL, AMG, SGG, GG |
| Schlagworte: | Gemeinsamer Bundesausschuss <GBA>, Berechtigung zum Erlass von Therapiehinweisen zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel, gerichtliche Überprüfung, Entscheidungen des GBA im Arzneimittelbereich, Feststellungsinteresse, Arzneimittelhersteller, Richtlinien des GBA sind untergesetzliche Normen |
| Stichwort: | Richtlinien des GBA sind untergesetzliche Normen |
| Leitsatz: | 1. Die allgemeine Ermächtigung an den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zur Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes in der vertragsärztlichen Versorgung gestattet den Erlass von Therapiehinweisen zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel. 2. Zu den Maßstäben gerichtlicher Überprüfung von Entscheidungen des Bundesausschusses/GBA zum therapeutischen Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit bestimmter pharmakologischer Wirkstoffe und Arzneimittel. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 13/05 R | |
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