( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterRRichtlinien des GBA sind untergesetzliche Normen 

Richtlinien des GBA sind untergesetzliche Normen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 13/05 R vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:SGB V, RVO, AMRL, AMG, SGG, GG
Schlagworte:Gemeinsamer Bundesausschuss <GBA>, Berechtigung zum Erlass von Therapiehinweisen zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel, gerichtliche Überprüfung, Entscheidungen des GBA im Arzneimittelbereich, Feststellungsinteresse, Arzneimittelhersteller, Richtlinien des GBA sind untergesetzliche Normen
Stichwort:Richtlinien des GBA sind untergesetzliche Normen
Leitsatz:1. Die allgemeine Ermächtigung an den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zur Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes in der vertragsärztlichen Versorgung gestattet den Erlass von Therapiehinweisen zum wirtschaftlichen Einsatz bestimmter Arzneimittel.

2. Zu den Maßstäben gerichtlicher Überprüfung von Entscheidungen des Bundesausschusses/GBA zum therapeutischen Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit bestimmter pharmakologischer Wirkstoffe und Arzneimittel.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 13/05 R




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/richtlinien-des-gba-sind-untergesetzliche-normen

"Richtlinien des GBA sind untergesetzliche Normen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN