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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 3 M 44/02 vom 25.11.2002

Rechtsgebiete:GG, VwGO, LRiG
Schlagworte:Richterwahl, Bestenauslese, Anhörung, Verfahrensfehler
Stichwort:Richterwahl
Leitsatz:1. Beschränkung der gerichtlichen Kontrollbefugnis sowie der gerichtlichen Erkenntnismöglichkeiten bei der Überprüfung der Entscheidungen des Richterwahlausschusses (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, SchlHAnz 1996, 75 ff.).

2. Bedeutung der nach Abschnitt V 2 der Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Richter und Staatsanwälte vom 02. September 1976 - Amtsbl. S. 153 f. - erteilten Eignungsprognosen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2001 - 3 M 22/01 -, SchlHAnz 2001, 263 ff.).

3. Anhörung der Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber nach § 21 Abs. 2 Satz 1 LRiG als weiteres eignungsbezogenes Auswahlkriterium.

4. Beachtlichkeit etwaiger Verfahrensfehler im Zusammenhang mit den Auswahlentscheidungen des Richterwahlausschusses und des Justizministeriums (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 13.09.2000 - 3 M 17/00 -, SchlHAnz 2000, 259 ff.).
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 3 M 44/02




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