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Richtervorbehalt gemäß § 14 RPflG: Unwirksamkeit einer Entscheidung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 178/02 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:RPflG, BGB
Schlagworte:Richtervorbehalt gemäß § 14 RPflG: Unwirksamkeit einer Entscheidung
Stichwort:Richtervorbehalt gemäß § 14 RPflG: Unwirksamkeit einer Entscheidung
Leitsatz:1. Für die Entscheidung über die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft über einen Angehörigen eines fremden Staates ist der Richter funktionell zuständig.

2. In einem solchen Fall ist die Entscheidung des Rechtspflegers unwirksam.

3. Zum Fürsorgebedürfnis im Sinne des § 1911 BGB.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 178/02




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