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OLG-CELLE – Beschluss, 16 W 155/04 vom 22.12.2004

Rechtsgebiete:GG, FEVG
Schlagworte:Abschiebehaft, Festnahme, Haftanordnung, Unverzüglichkeit, richterlicher Bereitschaftsdienst, Haftrichter
Stichwort:richterlicher Bereitschaftsdienst
Leitsatz:Die Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung über eine nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden ist dann nicht unverzüglich, wenn der Betroffene vor 14.00 Uhr durch die Polizei festgenommen worden ist und erst am nächsten Tag dem Abschiebehaftrichter vorgeführt wird bzw. der Haftantrag erst am Vormittag des Folgetages gestellt hat.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 16 W 155/04




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