JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > richterliche Überzeugungsbildung
| Rechtsgebiete: | GG, SGB V, EBM-Ä, SGG |
| Schlagworte: | Vertragsärztliche Versorgung, Laborärzte, keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999, keine gleichheitswidrige Benachteiligung durch einheitlichen Vergütungstopf, Amtsermittlungspflicht, richterliche Überzeugungsbildung |
| Stichwort: | richterliche Überzeugungsbildung |
| Leitsatz: | 1. Laborärzte sind durch die Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen zum 1.7.1999 und den damit verbundenen Umsatzrückgang nicht in ihren Rechten verletzt. 2. Ein einheitlicher Vergütungstopf für alle Laborleistungen benachteiligt die Laborärzte für Vergütungszeiträume seit dem 1.7.1999 wegen der wirksamen Mengenbegrenzung der nicht auftragsabhängigen Laborleistungen und der geringeren Bedeutung des Punktwertes für kurative Leistungen der Laborärzte nicht mehr gleichheitswidrig (Fortentwicklung von BSG vom 29.9.1993 - 6 RKa 65/91 = BSGE 73, 131 = SozR 3-2500 § 85 Nr 4). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 46/05 R | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Trunkenheit im Verkehr, Trunkenheitsfahrt, Beweiswürdigung, richterliche Überzeugungsbildung, Vorsatz, Fahruntüchtigkeit, Blutalkoholkonzentration, Indizwirkung |
| Stichwort: | richterliche Überzeugungsbildung |
| Leitsatz: | Zum Vorsatz bei Trunkenheitsfahrten (Anschluss an OLG Koblenz [1. Strafsenat], Beschluss vom 19. April 2001 - 1 Ss 295/00). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 2 Ss 116/01 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahruntüchtigkeit, richterliche Überzeugungsbildung, Blutalkoholkonzentration, Indizwirkung, Indizienbeweis |
| Stichwort: | richterliche Überzeugungsbildung |
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Auch wenn es aus medizinischer Sicht keinen Erfahrungssatz gibt, der einen allgemeingültigen Rückschluss von der Höhe der Blutalkoholkonzentration auf das Bewusstsein der Fahruntüchtigkeit zulässt, so gestatten es die Erkenntnisse aus der allgemeinen Lebenserfahrung, dem Alkoholisierungsgrad eine Indizwirkung zuzusprechen. 2. Berauscht sich ein Kraftfahrer mit alkoholischen Getränken bis zu einer absolute Fahruntüchtigkeit begründenden Blutalkoholkonzentration, so ergibt sich aus dieser Tatsache ein in der Beweiswürdigung verwertbarer Hinweis darauf, dass er zumindest mit seiner Fahruntüchtigkeit rechnet und sie billigend in Kauf nimmt, wenn er gleichwohl ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. 3. Vollständigkeit der Beweiswürdigung durch Gesamtschau aller Indizien bedeutet nicht, dass der Tatrichter zur Begründung von Vorsatz stets zu allen möglicherweise entscheidungserheblichen Gesichtspunkten positive Feststellungen zu treffen und diese in seine Gesamtwürdigung einzubeziehen hätte; unter welchen Voraussetzungen er zu welcher Schlussfolgerung und Überzeugung kommen muss, kann ihm nicht vorgeschrieben werden (BGHSt 10, 108, 210); an Beweisregeln ist er nicht gebunden (BGHSt 39, 291, 295). Welche Indizien er für seine Überzeugungsbildung ausreichen lässt, liegt in seiner pflichtgemäßen Entscheidung. 4. Bei einer weit über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden Alkoholkonzentration im Blut des Täters ist der Schluss auf zumindest bedingt vorsätzliches Handeln ohne weiteres naheliegend; ergeben sich in einem solchen Fall keine greifbaren Anhaltspunkte für das Vorliegen entlastender, den indiziellen Beweiswert der Blutalkoholkonzentration mindernder Umstände, ist es nicht rechtsfehlerhaft, allein auf dieses Indiz die Annahme vorsätzlichen Handelns zu stützen. 5. Hinweise auf entlastende Umstände kann der Tatrichter vor allem vom Angeklagten selbst erwarten; die Prüfung der Schuldform zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit ist die Frage nach seinen Vorstellungen und Empfindungen bei Antritt und während des Verlaufs der Fahrt, zu deren Beantwortung er naturgemäß selbst die bestmöglichen Erkenntnisse besitzt (in Anlehnung an BGH NJW 97, 3252, 3254). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 1 Ss 295/00 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Revisionszulassung, Verfahrensmangel, Untersuchungsgrundsatz, Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, freie Beweiswürdigung, richterliche Überzeugungsbildung, Anwendung technischer Richtlinien. |
| Stichwort: | richterliche Überzeugungsbildung |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die fehlerhafte Anwendung einer technischen Richtlinie (hier: landesrechtliche Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teilknotenpunkten, RAS-K) stellt - für sich genommen - weder einen Verstoß gegen § 86 Abs. 1 noch gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO dar. Beschluß des 4. Senats vom 14. August 1998 - BVerwG 4 B 81.98 - I. VG Arnsberg vom 18.08.1996 - Az.: VG 4 K 781/95 - II. OVG Münster vom 11.05.1998 - Az.: OVG 7 A 3816/96 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 81.98 | |
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