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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 14.04 vom 17.02.2005

Rechtsgebiete:BBodSchG, VwVfG
Schlagworte:Schädliche Bodenveränderung, Gefährdungsabschätzung, Untersuchungsanordnung, nichtförmliches Verwaltungshandeln, Kooperationsprinzip, Kostenerstattung, Analogie, richterliche Rechtsfortbildung, Gutachtenkosten, Rechtsanwaltskosten
Stichwort:richterliche Rechtsfortbildung
Leitsatz:Die Kosten einer ohne Untersuchungsanordnung vom Grundstückseigentümer durchgeführten Bodenuntersuchung, die den durch vorangegangene Erkundungsmaßnahmen begründeten und nicht vom Eigentümer zu vertretenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast nicht bestätigt hat, sind in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung veranlasst und das Untersuchungskonzept gebilligt hat.

Die im Zusammenhang mit einer Bodenuntersuchung aufgewendeten Rechtsanwaltskosten gehören nicht zu den Kosten, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 14.04




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