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OLG-CELLE – Urteil, 15 UF 4/09 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ehevertrag, richterliche Inhaltskontrolle, Globalverzicht
Stichwort:richterliche Inhaltskontrolle
Leitsatz:Die in einem - kurz vor der Heirat - geschlossenen Ehevertrag getroffenen Regelungen zu den Scheidungsfolgen, die zu eine Globalverzicht führen, haben nicht notwendig die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge, wenn - subjektiv - die Unterlegenheit eines Ehegatten nicht bestand oder eine bestehende Zwangslage nicht ausgenutzt wurde.

Der Verzicht auf Krankheitsunterhalt ist im Rahmen der Ausübungskontrolle nicht gerichtlich zu korrigieren, wenn der angemessene Lebensbedarf durch eigene Einkünfte gesichert ist und die Einkommensdifferenz nicht zu einem Unterhaltsanspruch führt.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 15 UF 4/09




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