JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Richteramt
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan, Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen, Abwägung, Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel, fehlende Festlegung der "Flächenbasis" und des Berechnungsverfahrens, Gliederung eines Gewerbegebiets nach Nutzungsarten, Bestimmtheit (verneint), Regelung des zulässigen Nutzungsmaßes durch Festsetzung einer GRZ, einer GFZ und einer BMZ sowie der zulässigen Zahl der Vollgeschosse und der zulässigen Anlagenhöhe, Unzureichende Abstimmung der einzelnen Maßfaktoren aufeinander, Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans |
| Stichwort: | Richteramt |
| Leitsatz: | Festsetzungen eines Bebauungsplans müssen nicht nahtlos ineinandergreifen; sie müssen aber so aufeinander abgestimmt sein, dass das, was eine Festsetzung zulässt, nicht nach einer anderen zu einem wesentlichen Teil unzulässig ist. Nicht ausreichend aufeinander abgestimmte Festsetzungen sind nicht erforderlich (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB), weil sie ihren Zweck nicht erfüllen können. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 N 07.2977 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, RStV |
| Schlagworte: | Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Fernsehveranstaltern, medienaufsichtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, vorherrschende Meinungsmacht, Präjudizierung eines erneuten Zusammenschlussvorhabens, Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) |
| Stichwort: | Richteramt |
| Leitsatz: | Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Zusammenhang mit einer medienaufsichtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei Erledigung des Übernahmevorhabens. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 7 BV 08.254 | |
| Rechtsgebiete: | BRAO |
| Stichwort: | Richteramt |
| Leitsatz: | a) Ein ordnungsgemäß berufenes richterliches Mitglied des Anwaltsgerichtshofs verliert sein richterliches Nebenamt nicht schon durch den Wechsel in ein anderes richterliches Hauptamt bei seinem Dienstherrn. b) Der Rechtsanwalt kann die Nichtvorlage des Gutachtens nicht mit fehlendem Anlass für die Gutachtenanordnung verweigern, wenn die Anordnung bestandskräftig geworden ist. c) In der Gutachtenanordnung müssen die zu untersuchenden Fragen nicht im Einzelnen benannt werden, wenn sie sich auf tatsächliche Vorkommnisse bezieht, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, welche Fragen untersucht werden sollen. |
| Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 81/08 | |
| Rechtsgebiete: | BayBO, BauGB |
| Schlagworte: | Megalight-Wechselwerbeanlage auf Bahngelände, Verfahrenswahlrecht, Prüfprogramm, Fachplanungsvorbehalt, Verunstaltungsverbot, Sachbescheidungsinteresse |
| Stichwort: | Richteramt |
| Leitsatz: | Die Bauaufsichtsbehörde darf den Bauantrag nicht deshalb wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses ablehnen, weil dem Vorhaben ihrer Ansicht nach im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfende (bauordnungsrechtliche) Vorschriften entgegenstehen (Bestätigung von BayVGH vom 19.1.2009 Az. 2 BV 08.2567 BayVBl. 2009, 507). |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 2 BV 08.2465 | |
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