JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Richter
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BRRG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung bei Einstellung |
| Stichwort: | Richter |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 30/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, SächsVerf, GKG |
| Schlagworte: | Konkurrentenstreit, Richter, Ermessensspielraum, Streitwert |
| Stichwort: | Richter |
| Leitsatz: | 1. Bei der Besetzung der Stelle eines Richters als weiterer aufsichtsführender Richter kann der Dienstherr bei gleichen Gesamturteilen in den Beurteilungen entscheidend auf die Führungskompetenz abstellen. 2. Bei auf Freihaltung der Stelle oder des Beförderungsdienstpostens gerichteten Konkurrentenstreiten ist als Streitwert der volle Auffangwert anzusetzen (Änderung der Senatsrechtsprechung). |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 282/09 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BeamtVÜV, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Dienstzeiten, ruhegehaltfähige, Doppelanrechnung, Richter, Ruhegehalt, Verminderung, Versorgung |
| Stichwort: | Richter |
| Leitsatz: | Die durch § 14 Abs. 3 BeamtVG angeordnete Verminderung des Ruhegehaltes erfolgt auch im Falle einer Doppelanrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten gemäß § 3 BeamtVÜV, ohne dass dies verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 47/09 | |
| Rechtsgebiete: | AGG, BetrVG, Richtlinie 2000/78/EG |
| Schlagworte: | Altersdifferenzierung in Sozialplan |
| Stichwort: | Richter |
| Leitsatz: | 1. Sozialpläne dürfen eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen. Sie dürfen für rentenberechtigte Arbeitnehmer Sozialplanleistungen reduzieren oder ganz ausschließen. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ist durch § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG gedeckt. 2. § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstößt nicht gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Die Regelung ist iSv. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG durch ein vom nationalen Gesetzgeber verfolgtes legitimes Ziel gerechtfertigt. Es entspricht einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren. |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 198/08 | |
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