Bei Verletzung gesetzlicher Auslegungsregeln durch das Tatsachengericht kann das Revisionsgericht die Auslegung einer Willenserklärung selbst vornehmen, wenn weitere tatsächliche Feststellungen nicht erforderlich sind (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
Von einer wirksamen Bevollmächtigung zur Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs ist auszugehen, wenn die Auslegung des Anmeldeschreibens einschließlich der darin in Bezug genommenen Schriftstücke ergibt, dass der Rechtsinhaber hinter der Anmeldung der Rückerstattungsforderung steht.
Urteil des 8. Senats vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 13.99 -
I. VG Meiningen vom 13.07.1998 - Az.: VG 5 K 813.95.Me -