JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Revisionsbeschränkung
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Schlagworte: | Beschränkung, Revision, Revisionsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, fehlerhafte Beweiswürdigung, Absehen von Strafe, Täter-Opfer-Beziehung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Absehen, Fehlerhaftigkeit, körperlicher Eignungsmangel, Fahrverbot |
| Stichwort: | Revisionsbeschränkung |
| Leitsatz: | 1. Eine fehlerhafte Beweiswürdigung im angefochtenen Urteil steht der Wirksamkeit einer Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch nicht entgegen. 2. Bei einem Absehen von Strafe muss im Urteil zunächst unter Berücksichtigung aller Zumessungsgesichtspunkte bestimmt werden, in welchem Rahmen sich die Strafe bewegt hätte. 3. Eine enge Täter-Opfer-Beziehung reicht für sich allein noch nicht aus, ein Absehen von Strafe zu rechtfertigen; entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung ihrer näheren Umstände einschließlich der Tatfolgen. 4. Drängt sich die Annahme eines bestimmten Eignungsmangels des Angeklagten auf, ist es rechtsfehlerhaft, die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen. 5. Die Anordnung eines Fahrverbots setzt als Nebenstrafe voraus, dass der Täter zu Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden ist; bei einem Absehen von Strafe ist die Anordnung unzulässig. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 1 Ss 139/02 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Absehen vom Fahrverbot, Berufungsbeschränkung, Beschränkung des Rechtsmittels, Entziehung der Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährdung, Gefahrverursachung, Fahrverbot, Katalogtat, Rechtsmittelbeschränkung, Revisionsbeschränkung, Vorsatz |
| Stichwort: | Revisionsbeschränkung |
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Eine Beschränkung der Revision innerhalb des Rechtsfolgenanspruchs auf die unterbliebene Entziehung der Fahrerlaubnis ist unwirksam. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen trotz Vorliegens einer Katalogtat gem. § 69 Abs. 2 StGB von der Entziehung der Fahrerlaubnis ausnahmsweise abgesehen werden kann. 3. Der Gefährdungsvorsatz gem. § 315 c Abs. 1 StGB muss sich auf eine konkrete Verfahrenssituation beziehen. Er muss zwar nicht den Eintritt eines Schadens umfassen; erforderlich ist jedoch, dass der Täter die Umstände kannte, die zu einer bestimmten Gefährdung geführt haben, die also die Schädigung als naheliegende Möglichkeit erscheinen ließen (vgl. auch BGHSt. 22, 67, 74). |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 1 Ss 319/00 | |
"Revisionsbeschränkung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum