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Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 24 B 06.28 vom 21.08.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Verwerfung der Berufung durch Beschluss, keine Begründung der Berufung nach ihrer Zulassung, Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen
Stichwort:Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 24 B 06.28




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