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Revisibilität von Landesrecht

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 8 SO 23/07 R vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGB XII, SGB IX, SGG, SGB I, BGB, AG-SGB XII, AG-SGG, LKreisO NW
Schlagworte:Sozialhilfe - Aufwendungsersatz für Krankenbehandlungskosten einer Krankenkasse - Erstattungsanspruch des örtlichen gegenüber dem überörtlichen Sozialhilfeträger - notwendige Beiladung - Beteiligtenfähigkeit - Prozesszinsen - Revisibilität von Landesrecht - Zurückverweisung wegen Untunlichkeit der Entscheidung
Stichwort:Revisibilität von Landesrecht
Leitsatz:Der Sozialhilfeträger, der der Krankenkasse deren Aufwendungen der Krankenbehandlung für einen Sozialhilfeempfänger in der Meinung ersetzt hat, eine eigene Schuld zu erfüllen, besitzt keinen Erstattungsanspruch nach bundesrechtlichen Normen gegen einen anderen Sozialhilfeträger, den er für zuständig hält.
Volltext: BSG - Urteil, B 8 SO 23/07 R



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 16.02 vom 30.07.2003

Rechtsgebiete:GG, VwGO, ThürKWG, ThürKWO
Schlagworte:Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl, Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Wahlsystem, Systemtreue, Wahlrechtsgrundsätze, Wahlumschläge, Revisibilität von Landesrecht, Landeswahlrecht
Stichwort:Revisibilität von Landesrecht
Leitsatz:1. Landesrecht, das in enger Verknüpfung mit durch Bundesverfassungsrecht gestalteten Rechtsbegriffen des Wahlrechts steht, kann revisibel sein.

2. Eine alle Merkmale einer Mehrheitswahl aufweisende Wahl eines Bürgermeisters kann der Landesgesetzgeber jedenfalls nicht ohne plausiblen Grund als Verhältniswahl bezeichnen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 16.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 24.02 vom 30.07.2003

Rechtsgebiete:GG, VwGO, ThürKWG, ThürKWO
Schlagworte:Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl, Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Wahlsystem, Systemtreue, Wahlrechtsgrundsätze, Wahlumschläge, Revisibilität von Landesrecht, - Landeswahlrecht
Stichwort:Revisibilität von Landesrecht
Leitsatz:1. Landesrecht, das in enger Verknüpfung mit durch Bundesverfassungsrecht gestalteten Rechtsbegriffen des Wahlrechts steht, kann revisibel sein.

2. Eine alle Merkmale einer Mehrheitswahl aufweisende Wahl eines Bürgermeisters kann der Landesgesetzgeber jedenfalls nicht ohne plausiblen Grund als Verhältniswahl bezeichnen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 24.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 32.99 vom 26.10.2000

Rechtsgebiete:BRRG, BayBG, RVO, SGB V, SGB IV, SGB VII, KVLG 1989
Schlagworte:Revisibilität von Landesrecht, Dienstherrnfähigkeit eines öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsträgers, Erstattungsanspruch eines Landes für Kosten der Ausbildung eines ehemaligen Landesbeamten gegenüber dessen neuen Dienstherrn.
Stichwort:Revisibilität von Landesrecht
Leitsatz:Leitsatz:

Eine landwirtschaftliche Krankenkasse, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch ihre von der Aufsichtsbehörde genehmigte Satzung das Recht verliehen worden ist, Beamte zu haben, besitzt die Dienstherrnfähigkeit auch dann, wenn sie keine eigenen Beamten beschäftigt.

Urteil des 2. Senats vom 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 32.99 -

I. VG Würzburg vom 14.10.1997 - Az.: VG W 9 K 97.435 -
II. VGH München vom 18.09.1998 - Az.: VGH 3 B 97.3773 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 32.99


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