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Rettungsdienst

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10052/09.OVG vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:RettDG
Schlagworte:Ausrückfrist, Dispositionsfrist, Fahrzeit, funktionsfähiger Rettungsdienst, Funktionsschutzklausel, Hilfeleistung, Hilfeleistungsfrist, Krankentransport, Krankentransportwagen, Landesrettungsdienstplan, Notfall, Notfalltransport, Prognose, Prognoseentscheidung, Prognosespielraum, Rettung, Rettungsdienst, Rettungsdienstrecht, Rettungstransportwagen, Sanitätsorganisation, Wartefrist
Stichwort:Rettungsdienst
Leitsatz:1. Die Erteilung einer Genehmigung für den Notfall- und Krankentransport ist zu versagen, wenn und solange Kapazitäten des öffentlichen Rettungsdienstes vorhanden sind, die ausreichen, um den auftretenden Bedarf an Notfall- und Krankentransportleistungen zu decken (so bereits Urteil des Senats vom 7. Mai 2002, AS 30, 64).

2. Ein wesentliches Kriterium für die Frage, ob eine Versorgung mit Rettungsdienstleistungen durch die Sanitätsorganisationen sichergestellt ist, stellt die Einhaltung der Hilfeleistungsfrist für Notfalltransporte und der Wartefrist für Krankentransporte dar.

3. Die gesetzliche Hilfeleistungsfrist im Notfallrettungsdienst von maximal 15 Minuten beginnt mit dem Ausrücken des Rettungstransportwagens. Ein Überschreiten der Hilfeleistungsfrist in geringem Maße stellt die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nicht in Frage.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10052/09.OVG



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 383/07 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:RDG, TVöD, BetrVG, BT-V (VKA), TVG, BAT, BGB, ArbGG
Schlagworte:Rettungsdienst, Rettungssanitäter, Bereitschaftszeiten, Darlegungslast, Zeitzuschlag, Wechselschichtzulage
Stichwort:Rettungsdienst
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 383/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 555/08 vom 02.02.2009

Rechtsgebiete:LSA-RettDG, GWB
Schlagworte:Angebot, wirtschaftlichste, Angebotsverfahren, Genehmigung, Leistungserbringer, Rechtsschutz, vorläufiger, Rettungsdienst, Zuschlag
Stichwort:Rettungsdienst
Leitsatz:1. Einen Zuschlag i. S. d. § 97 Abs. 5 GWB sieht das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - RettDG LSA - auch bei Durchführung eines Angebotsverfahrens entsprechend den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (gem. § 11 Abs. 2 RettDG LSA) nicht vor, weil die Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes durch Leistungserbringer an eine Genehmigung nach Maßgabe des § 11 RettDG LSA anknüpft, die ihrerseits nur auf Antrag erteilt wird (§ 3 Abs. 2 Satz 2 RettDG LSA). Bei dieser Genehmigung bzw. ihrer Ablehnung in Form der Mitteilung über die Auswahlentscheidung handelt es sich um einen Verwaltungsakt.

2. Es besteht kein Rechtsschutzinteresse eines Antragstellers gem. § 123 I VwGO im Vorfeld einer Genehmigung nach §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG LSA das Vergabeverfahren auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen bzw. den Antragsgegner vorläufig am Erlass einer anfechtbaren und damit rechtlich überprüfbaren Genehmigungs-/Ablehnungsentscheidung zu hindern.

3. Entscheidet sich der Träger des Rettungsdienstes das Angebotsverfahren nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 RettDG LSA durchzuführen, so ist er auch an die sich hieraus ergebenden materiell-rechtlichen Vorgaben gebunden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 555/08

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 4 Sa 382/07 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, RDG, TVöD
Schlagworte:Rettungsdienst, Mehrarbeit, Bereitschaftszeiten, Arbeitszeit, Darlegungslast
Stichwort:Rettungsdienst
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 4 Sa 382/07


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