( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterRRestmandat des Betriebsrats 

Restmandat des Betriebsrats

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 27/07 vom 14.08.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Einigungsstelle - Bestellungsverfahren - Restmandat des Betriebsrats
Stichwort:Restmandat des Betriebsrats
Leitsatz:1. Der Prüfungsmaßstab der offensichtlichen Unzuständigkeit gemäß § 98 Abs. 1 S. 2 BetrVG gilt auch für die Frage, ob das vom Betriebsrat geltend gemachte Mitbestimmungsrecht Inhalt eines Restmandats gemäß § 21 b BetrVG sein kann.

2. Stellt ein Insolvenzverwalter in einem wegen eines Personalabbaus abgeschlossenem Interessenausgleich dem Betriebsrat Verhandlungen über einen Sozialplan für den Fall in Aussicht, dass er bei der Veräußerung des Betriebes einen Übererlös erzielt, und wird 2 Jahre später der Betrieb von dem zwischenzeitlich ebenfalls notleidend gewordenen Erwerber stillgelegt, kann der Betriebsrat im Rahmen seines nach der Stilllegung noch bestehenden Restmandats von dem Insolvenzverwalter den Abschluss eines Sozialplans zum Ausgleich bzw. zur Milderung der Nachteile für die 2 Jahre zuvor im Zuge des Personalabbaus gekündigten Arbeitnehmer verlangen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 27/07



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 TaBV 15/05 vom 18.04.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG, BGB
Schlagworte:Restmandat des Betriebsrats
Stichwort:Restmandat des Betriebsrats
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 TaBV 15/05

BAG – Beschluss, 1 ABR 52/00 vom 14.08.2001

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Erledigung eines Beschlußverfahrens, Restmandat des Betriebsrats
Stichwort:Restmandat des Betriebsrats
Leitsatz:Das Restmandat eines Betriebsrats setzt einen die Stillegung eines Betriebs überdauernden Regelungsbedarf voraus. Fehlt es daran, endet mit der tatsächlichen Stillegung des Betriebs und der darauf bezogenen Beendigung auch der Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis der Betriebsparteien.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 52/00

BAG – Urteil, 1 AZR 48/00 vom 05.10.2000

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats
Stichwort:Restmandat des Betriebsrats
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Betriebspartner können einen geltenden Sozialplan auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer für die Zukunft ändern; dabei haben sie die Grenzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

2. Das Restmandat des Betriebsrats (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 2) erfaßt alle im Zusammenhang mit einer Betriebsstillegung stehenden beteiligungspflichtigen Gegenstände. Dazu gehört auch die Änderung eines bereits geltenden Sozialplans, solange dieser nicht vollständig abgewickelt ist.

Aktenzeichen: 1 AZR 48/00
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 5. Oktober 2000
- 1 AZR 48/00 -

I. Arbeitsgericht
Stuttgart
- 17 Ca 6403/97 -
Urteil vom 12. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 21 Sa 34/98 -
Urteil vom 9. Dezember 1999
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 48/00


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/restmandat-des-betriebsrats

"Restmandat des Betriebsrats - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN