JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Restmandat des Betriebsrats
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Einigungsstelle - Bestellungsverfahren - Restmandat des Betriebsrats |
| Stichwort: | Restmandat des Betriebsrats |
| Leitsatz: | 1. Der Prüfungsmaßstab der offensichtlichen Unzuständigkeit gemäß § 98 Abs. 1 S. 2 BetrVG gilt auch für die Frage, ob das vom Betriebsrat geltend gemachte Mitbestimmungsrecht Inhalt eines Restmandats gemäß § 21 b BetrVG sein kann. 2. Stellt ein Insolvenzverwalter in einem wegen eines Personalabbaus abgeschlossenem Interessenausgleich dem Betriebsrat Verhandlungen über einen Sozialplan für den Fall in Aussicht, dass er bei der Veräußerung des Betriebes einen Übererlös erzielt, und wird 2 Jahre später der Betrieb von dem zwischenzeitlich ebenfalls notleidend gewordenen Erwerber stillgelegt, kann der Betriebsrat im Rahmen seines nach der Stilllegung noch bestehenden Restmandats von dem Insolvenzverwalter den Abschluss eines Sozialplans zum Ausgleich bzw. zur Milderung der Nachteile für die 2 Jahre zuvor im Zuge des Personalabbaus gekündigten Arbeitnehmer verlangen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 27/07 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG, BGB |
| Schlagworte: | Restmandat des Betriebsrats |
| Stichwort: | Restmandat des Betriebsrats |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 TaBV 15/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbGG |
| Schlagworte: | Erledigung eines Beschlußverfahrens, Restmandat des Betriebsrats |
| Stichwort: | Restmandat des Betriebsrats |
| Leitsatz: | Das Restmandat eines Betriebsrats setzt einen die Stillegung eines Betriebs überdauernden Regelungsbedarf voraus. Fehlt es daran, endet mit der tatsächlichen Stillegung des Betriebs und der darauf bezogenen Beendigung auch der Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder das betriebsverfassungsrechtliche Rechtsverhältnis der Betriebsparteien. |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 52/00 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats |
| Stichwort: | Restmandat des Betriebsrats |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Betriebspartner können einen geltenden Sozialplan auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer für die Zukunft ändern; dabei haben sie die Grenzen des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten. 2. Das Restmandat des Betriebsrats (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 24 Nr. 2) erfaßt alle im Zusammenhang mit einer Betriebsstillegung stehenden beteiligungspflichtigen Gegenstände. Dazu gehört auch die Änderung eines bereits geltenden Sozialplans, solange dieser nicht vollständig abgewickelt ist. Aktenzeichen: 1 AZR 48/00 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - I. Arbeitsgericht Stuttgart - 17 Ca 6403/97 - Urteil vom 12. Februar 1998 II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 21 Sa 34/98 - Urteil vom 9. Dezember 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 48/00 | |
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