( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterRRestless-Legs-Syndrom stellt keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung dar 

Restless-Legs-Syndrom stellt keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung dar

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 14/06 R vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:SGB V, AMG, GG
Schlagworte:Krankenversicherung, kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs bei Geltendmachung hochgradiger akuter Suizidgefahr, Nichtanwendung des Fertigarzneimittels "Cabaseril" bei Restless-Legs-Syndrom auch im Rahmen des Off-Label-use, Vorliegen von hinreichender Erfolgsaussicht, Restless-Legs-Syndrom stellt keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung dar
Stichwort:Restless-Legs-Syndrom stellt keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung dar
Leitsatz:Macht ein Versicherter hochgradige akute Suizidgefahr geltend, kann er regelmäßig eine spezifische Behandlung etwa mit den Mitteln der Psychiatrie beanspruchen, nicht aber Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 14/06 R




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/restless-legs-syndrom-stellt-keine-lebensbedrohliche-oder-regelmaessig-toedlich-verlaufende-erkrankung-dar

"Restless-Legs-Syndrom stellt keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung dar - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN