( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterRRestitutionsklage bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung 

Restitutionsklage bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 963/08 vom 25.09.2008

Rechtsgebiete:ZPO, SGB IX
Schlagworte:Restitutionsklage bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung, Subsidiarität der Restitutionsklage, Beginn der Klagefrist
Stichwort:Restitutionsklage bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung
Leitsatz:1. Der Grundsatz der Subsidiarität der Restitutionsklage (§ 582 ZPO) und die dort vorausgesetzte Möglichkeit, den Restitutionsgrund durch Rechtsmittel im früheren Verfahren geltend zu machen, fordert vom Restitutionskläger nicht die Einlegung einer aussichtslosen Nichtzulassungsbeschwerde.

2. Der Restitutionsgrund der rückwirkenden Anerkennung der Schwerbehinderung entsteht - vom Sonderfall des öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrages abgesehen - erst mit Zustellung des Anerkennungsbescheides. Die Kenntnis des Restitutionsklägers von der bevorstehenden Anerkennung aufgrund außergerichtlicher Einigung mit der Verwaltungsbehörde und die Möglichkeit, auf dieser Grundlage eine vorläufige Bescheinigung nach § 69 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu erlangen, setzen die Klagefrist des § 586 ZPO noch nicht in Gang.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 963/08




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/restitutionsklage-bei-rueckwirkender-anerkennung-der-schwerbehinderung

"Restitutionsklage bei rückwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN