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Restitutionsausschluß.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 3.99 vom 05.04.2000

Rechtsgebiete:EV, VZOG
Schlagworte:Betriebsnotwendigkeit, Restitution, Restitutionsausschluß.
Stichwort:Restitutionsausschluß.
Leitsatz:Leitsatz:

Die Anwendbarkeit des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG setzt nicht in allen Fällen den Nachweis voraus, daß das betreffende Unternehmen den zurückverlangten Vermögensgegenstand nach den Bestimmungen des DDR-Rechts wirksam erworben hat.

Urteil des 3. Senats vom 5. April 2000 - BVerwG 3 C 3.99 -

I. VG Berlin vom 04.12.1998 - Az.: VG 3 A 923.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 3.99



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 13.99 vom 02.03.2000

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Unternehmen Enteignung, besatzungshoheitliche, Pachtgrundstück, Nutzung, betriebliche, SMAD-Befehl Nr. 64, DWK-Richtlinien Nr. 1, Erstreckungsregelung, Enteignung, faktische, Vollzugsauftrag Besatzungsmacht, Restitutionsausschluß.
Stichwort:Restitutionsausschluß.
Leitsatz:Leitsatz:

Die Richtlinien Nr. 1 zum SMAD-Befehl Nr. 64 enthielten keinen Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht zum Zugriff auf das Eigentum bisher nicht enteignungsbetroffener Dritter, das einem enteigneten Unternehmen zu betrieblichen Zwecken diente.

Urteil des 7. Senats vom 2. März 2000 - BVerwG 7 C 13.99 -

I. VG Greifswald vom 24.03.99 - Az.: VG 3 A 1677/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 13.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 10.98 vom 28.01.1999

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Unternehmensenteignungen, "Kriegs- und Naziverbrecher", SMAD-Befehl Nr. 64, Enteignung eines Gesellschaftsanteils, Enteignung eines betrieblich genutzten Grundstücks des Gesellschafters, Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, Restitutionsausschluß.
Stichwort:Restitutionsausschluß.
Leitsatz:Leitsatz:

Die Enteignung eines Grundstücks, das einem wegen fehlender persönlicher Belastung mit seinem Gesellschaftsanteil von den Unternehmensenteignungen gemäß dem SMAD-Befehl Nr. 64 freigestellten Gesellschafter gehörte und von diesem dem Unternehmen zur Nutzung überlassen worden war, beruht nicht auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG), wenn sie in die Zeit nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 fällt.

Urteil des 7. Senats vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 -

I. VG Magdeburg vom 15.04.1997 - Az.: VG 7 K 40/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.98


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