JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Restitution
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG |
| Schlagworte: | Restitution, öffentliche Restitution, Grundstücksrestitution, Restitutionsantragsfrist, Restitutionsausschlussgründe, Unmöglichkeit der Rückgabe, Unmöglichkeit von der Natur der Sache her, finanzieller Ausgleich. |
| Stichwort: | Restitution |
| Leitsatz: | Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG geregelte Ausschluss der Rückübertragung wegen einer von der Natur der Sache her bestehenden Unmöglichkeit ist im Vermögenszuordnungsrecht entsprechend anwendbar. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 11.08 | |
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG, URüV |
| Schlagworte: | Restitution, Grundstücksrestitution, Unternehmen, Unternehmensgrundstück, Unternehmensträger, Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Unternehmenstrümmer, Trümmerrestitution, Unternehmensveräußerung, Unternehmenseinheit, Treuhandkapitalgesellschaft, Treuhandunternehmen, Privatisierung, asset deal, Singularrestitution, Betriebsnotwendigkeit, Restitutionsausschlussgrund, Liquidation, Erlösauskehr, Verkehrswert |
| Stichwort: | Restitution |
| Leitsatz: | Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG kann auch einem Unternehmensträger zugutekommen, der ein Unternehmen einschließlich eines restitutionsbehafteten, aber betriebsnotwendigen Unternehmensgegenstandes im Wege des asset deal von einer Treuhandkapitalgesellschaft erwirbt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 15. Juni 2000 BVerwG 3 C 8.99 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26). Der Restitutionsausschlussgrund der Betriebsnotwendigkeit nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG entfällt nicht ohne Weiteres, wenn der Träger des betroffenen Unternehmens seine Liquidation beschließt (Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 24.97 Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 9.08 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Unternehmen, Unternehmensbeteiligung, Aktien, Wertpapiere, Restitution, Belegenheit, Aufbewahrungsort, räumlicher Geltungsbereich |
| Stichwort: | Restitution |
| Leitsatz: | Im Vermögensrecht sind Aktien unabhängig von der Höhe ihres Anteils am gezeichneten Kapital als Beteiligung an dem Unternehmen anzusehen. Lag der Sitz des Unternehmens im Beitrittsgebiet, so ist für einen auf den verfolgungsbedingten Verlust der Aktien gestützten Restitutionsanspruch der räumliche Geltungsbereich des Vermögensgesetzes eröffnet, unabhängig davon, wo die Aktien aufbewahrt wurden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 4.08 | |
| Rechtsgebiete: | EV, VZOG, VermG |
| Schlagworte: | Restitution, öffentliche, Rückübertragung, Rückübertragungsanspruch, Restitutionsanspruch, Identität, Rechtsnachfolge, Funktionsnachfolge, Belegenheitsprinzip, Stadtgüter Berlin |
| Stichwort: | Restitution |
| Leitsatz: | Auf Rückübertragungsansprüche des Landes Berlin findet ungeachtet des Umstandes, dass nur der östliche Teil des Landes zum Beitrittsgebiet gehört, das Vermögenszuordnungsgesetz Anwendung. Das Land Berlin ist mit der durch das Preußische Gesetz vom 27. April 1920 gebildeten Stadtgemeinde als Körperschaft rechtlich identisch. Für die Restitutionsberechtigung des Landes bedarf es daher regelmäßig keines Rückgriffs auf die Rechtsnachfolgeregelung des § 11 Abs. 3 VZOG. Das Land Berlin kann als früherer Eigentümer die Rückübertragung auch solcher in Volkseigentum überführter Grundstücke beanspruchen, die stets außerhalb seines Hoheitsgebietes gelegen haben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 46.06 | |
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