In der Verwendung der Begriffe "Réserve" und "Grande Réserve" auf Etiketten für deutsche Qualitätsweine b. A. ist eine gemäß Art. 24 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 unzulässige Nachahmung ergänzender traditioneller Begriffe für Weine aus Spanien, Griechenland, Italien und Portugal zu sehen.
In der Verwendung der Begriffe "Reserve" und "Privat Réserve" auf Etiketten für deutsche Qualitätsweine b. A. ist eine gemäß Art. 24 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 unzulässige Anspielung auf ergänzende traditionelle Begriffe für Weine aus Spanien, Griechenland, Italien und Portugal zu sehen.