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Republikflucht

Entscheidungen der Gerichte




HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 12 Bf 32/08.F vom 29.08.2008

Rechtsgebiete:HmbDG, BDG, VwGO
Stichwort:Republikflucht
Leitsatz:1. Wird ein Urteil über eine Disziplinarklage mit der Berufung angegriffen, hat das Oberverwaltungsgericht die Sache auch dann vollen Umfangs zu prüfen (§ 128 VwGO), wenn sich die Berufungsbegründung nur gegen das Disziplinarmaß wendet. Das Hamburgische Disziplinargesetz und das Bundesdisziplinargesetz enthalten nicht mehr die Möglichkeit einer Beschränkung des Rechtsmittels auf das Disziplinarmaß (entgegen einer von etlichen Obergerichten vertretenen Ansicht).

2. Einzelfall eines Lehrers, auf dessen PC kinderpornographische Bilder gefunden wurden und der diese nicht verbreitet hat, bei dem anders als im Regelfall bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nicht gerechtfertigt ist.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 12 Bf 32/08.F



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 11 U 41/07 vom 05.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Republikflucht
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 11 U 41/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 6.07 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Zuständigkeit, örtliche, staatliche Verwaltung, Vermögensschädigung, Vermögensverlust, Kontoguthaben, Treuhandkonto, Staatshaushaltskonto, Steuerforderung, Steuerverpflichtung, diskriminierende Vorschriften, Benachteiligung Republikflüchtling
Stichwort:Republikflucht
Leitsatz:Wurden von einem unter staatlicher Verwaltung stehenden Konto eines sog. Republikflüchtlings diskriminierende Steuerforderungen beglichen, richtet sich die Wiedergutmachung nach § 11 Abs. 5 VermG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 6.07

OLG-KOBLENZ – Urteil, 12 U 1126/06 vom 24.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Republikflucht
Leitsatz:Die Begründung des alleinigen Besitzes am Nachlassgegenstand durch einen Miterben vor der Auseinandersetzung des Nachlasses kann als Anmaßung einer tatsächlich nicht bestehenden Alleinerbenstellung verstanden werden, wenn sie mit einer Negierung des den übrigen Miterben zustehenden Rechts zum Mitbesitz verbunden ist.

Der Ersatzanspruch des Herausgabeberechtigten im Fall der Unmöglichkeit der Herausgabe des Nachlassgegenstands, hier: eines Aktiendepots, umfasst dessen Wert und den Gewinn, der ihm infolge des Unvermögens des Rückgewährpflichtigen zur Herausgabe entgeht. Für die Wertbemessung ist der Zeitpunkt des Herausgabeverlangens maßgeblich.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 12 U 1126/06


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