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Repräsentation

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 436/04 vom 15.03.2005

Rechtsgebiete:GG, VwGO, SächsVerf, SächsGemO
Schlagworte:Beteiligungsfähigkeit, Feststellungsinteresse, Klageänderung, Fraktion, Klägerbeitritt, Organstreit, Wahl, Demokratieprinzip, Repräsentation, Kostentragungspflicht
Stichwort:Repräsentation
Leitsatz:1. Das Gebot zur Berücksichtigung der Vorschläge entsprechend der Sitzverhältnisse in § 56 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO bezieht sich auf einen Gesichtspunkt des inneren Willensbildungsprozesses des Wählers; für eine rechtliche Überprüfung dieses Willensbildungsprozesses ist kein Raum.

2. Beigeordnete sind nicht nur der "Form" nach Beamte und vor allem Kommunalpolitiker, die einen von den Gemeindebürgern und Wahlberechtigten i.S.v. § 30 Abs. 1 SächsGemO erteilten Repräsentaionsauftrag zu erfüllen hätten. Ihre Amtsüfhrung unterliegt vielmehr der Sache nach, vergleichbar derjenigen eines politischen Beamten, aufgrund der beamtenrechtlichen Pflichtenbindung einer sachverpflichteten Unabhängigkeit.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 436/04



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 546/04 vom 10.03.2005

Rechtsgebiete:TVK
Schlagworte:Orchester, Mitwirkungspflicht, Veranstaltung, Repräsentation, Sonderhonorar
Stichwort:Repräsentation
Leitsatz:Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) muss nicht ausschließlich der Repräsentation des Arbeitgebers dienen.

Eine Veranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK muss auch nicht vom Arbeitgeber initiiert sein.

Eine für Orchestermusiker mitwirkungspflichtige Veranstaltung "im Rahmen der Repräsentation des Arbeitgebers" im Sinne des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) TVK liegt schon dann vor, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein beliebiger Dritter aus einem von diesem bestimmbaren, nicht rein kulturellen Anlass Veranstalter ist; auf der sich nicht nur, aber auch der Arbeitgeber beispielsweise mit der Aufführung musikalischer Ausschnitte der Spielzeit darstellt.

Die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Unterabsatz 1 a) und des § 7 Abs. 1 Unterabsatz b) TVK müssen nicht kumulativ erfüllt sein.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 546/04


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