An der von § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Kausalität zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung fehlt es auch dann, wenn der zur Überschuldung führende "Reparaturstau" auf mangelnde Handwerkerkapazitäten und fehlende Baumaterialien und nicht darauf zurückzuführen ist, daß der Eigentümer aus eigenem Entschluß einen Mietüberschuß nicht für Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - VIZ 1996, 514 und Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - VIZ 1993, 302).
Beschluß des 7. Senats vom 7. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 241.98 - (BVerwG 7 PKH 13.98)
I. VG Leipzig vom 14.05.1998 - Az.: VG 2 K 1649/94 -
An der von § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Kausalität zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung fehlt es auch dann, wenn der zur Überschuldung führende "Reparaturstau" auf mangelnde Handwerkerkapazitäten und fehlende Baumaterialien und nicht darauf zurückzuführen ist, daß der Eigentümer aus eigenem Entschluß einen Mietüberschuß nicht für Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - VIZ 1996, 514 und Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - VIZ 1993, 302).
Beschluß des 7. Senats vom 7. Dezember 1998 - BVerwG 7 PKH 13.98 - (7 B 241.98)
I. VG Leipzig vom 14.05.1998 - Az.: VG 2 K 1649/94 -