Die Darlegungs- und Beweislast in Mobbing-Fällen trägt der Arbeitnehmer (mit BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06).
Pauschaler und wertender Vortrag mit Worten wie z.B. "gängeln", "beschimpft", oder "verbalen Übergriffen, Beleidigungen und massiven Drohungen" ist nicht ausreichend.