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Rentenberechnung

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BSG – Urteil, B 4 RA 43/03 R vom 18.10.2005

Rechtsgebiete:SGB VI, WFG, RVNG
Schlagworte:Rentenberechnung, Berücksichtigung von Ausbildungszeiten, Hochschulausbildung, Überschreitung der Höchstdauer, Gesamtleistungsbewertung
Stichwort:Rentenberechnung
Leitsatz:Die rechtliche Qualifizierung einer Ausbildungszeit als beitragsfreie Zeit bestimmt sich allein nach dem Tatbestand der Qualifikationsnorm des § 54 Abs 4 SGB VI iVm den Fallgruppen des § 58 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB VI. Zeiten der Hochschulausbildung sind auch insoweit als (nicht bewertete) nicht belegungsfähige Zeiten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung zu berücksichtigen, als die Höchstdauer für ihre Anrechenbarkeit und Bewertung überschritten ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 43/03 R




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