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Rentenbeginn

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 13 R 18/07 R vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:SGB VI
Schlagworte:Rente wegen Berufsunfähigkeit - anwendbares Recht - Rentenantrag - Rentenbeginn - Übergangsregelung
Stichwort:Rentenbeginn
Leitsatz:Auch wenn der Versicherte bereits vor dem 1.1.2001 berufsunfähig war, steht ihm Rente wegen Berufsunfähigkeit alten Rechts nur dann zu, wenn der Rentenantrag bis zum 31.3.2001 gestellt wurde. Ein Rentenbeginn nach Rechtsänderung (am 1.1.2001) steht der Leistung von Rente wegen Berufsunfähigkeit dann nicht entgegen.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 18/07 R



BSG – Urteil, B 13 R 58/06 R vom 27.03.2007

Rechtsgebiete:SGB X, SGB I, SGB VI
Schlagworte:Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
Stichwort:Rentenbeginn
Leitsatz:Kann aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Leistung rückwirkend verlangt werden, gilt in entsprechender Anwendung des § 44 Abs 4 SGB 10 eine Ausschlussfrist von vier Jahren (Fortführung von BSG vom 9.9.1986 - 11a RA 28/85 = BSGE 60, 245 = SozR 1300 § 44 Nr 24, BSG vom 21.1.1987 - 1 RA 27/86 = SozR 1300 § 44 Nr 25, BSG vom 28.1.1999 - B 14 EG 6/98 B = SozR 3-1300 § 44 Nr 25 und BSG vom 14.2.2001 - B 9 V 9/00 R = BSGE 87, 280 = SozR 3-1200 § 14 Nr 31).
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 58/06 R

BSG – Urteil, B 13 RJ 10/04 R vom 08.09.2005

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB I, SGB X, RRErwerbG
Schlagworte:Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Arbeitsmarktrente - Zeitrente - anwendbares Recht - Rentenbeginn
Stichwort:Rentenbeginn
Leitsatz:Auch nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht bei untervollschichtigem Leistungsvermögen Anspruch auf Gewährung befristeter "Arbeitsmarktrente", wenn die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen noch unter Geltung alten Rechts erfüllt waren, die Rente wegen der Fälligkeitsbestimmung des § 101 Abs 1 SGB 6 aber erst nach der Gesetzesänderung zu leisten ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 RJ 10/04 R

BSG – Urteil, B 4 RA 62/04 R vom 23.08.2005

Rechtsgebiete:AAÜG, EinigVtr, SGB VI, SGB X
Schlagworte:Anwendung der Besitzschutzregelung des § 4 Abs 4 AAÜG - Zusatz- oder Sonderversorgungsberechtigte des Beitrittsgebietes - Gleichstellung - Rentenbeginn
Stichwort:Rentenbeginn
Leitsatz:1. EinigVtr Anlage II Kap VIII H III Nr 9 Buchst b S 5 hat den Zweck, die früher Zusatz- oder Sonderversorgungsberechtigten des Beitrittsgebiets, die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung aus bundesrechtlicher Sicht nur eine Versorgungsanwartschaft hatten, den bereits damals Leistungsberechtigten gleichzustellen, falls ein Versorgungsfall fiktiv bis zum Ablauf des 30.6.1995 eintreten würde.

2. Als Anwendungsvoraussetzung des § 4 Abs 4 AAÜG ist stets vorab zu prüfen, ob nach den leistungsrechtlichen Bestimmungen des Versorgungssystems der Versorgungsfall bis zum Ablauf des 30.6.1995 eingetreten wäre, also die Versorgungsanwartschaft innerhalb dieses Zeitraums zu einem Vollrecht auf Versorgung erstarkt wäre.

3. Zum "Rentenbeginn".
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 62/04 R


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