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Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 649/03 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:BGB, KO, InsO
Schlagworte:Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz
Stichwort:Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz
Leitsatz:1. Ein Arbeitsverhältnis geht auch dann auf einen Betriebserwerber über, wenn es wirksam auf das Ende des Tages vor dem Betriebsübergang befristet ist und der Erwerber es nahtlos durch Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses fortsetzt.

2. In Rentenanwartschaften, die ein Arbeitnehmer für Zeiten nach der Eröffnung eines insolvenzrechtlichen Verfahrens erwirbt, tritt im Falle eines späteren Betriebsübergangs der Betriebserwerber ein. Die Masse haftet für derartige Ansprüche nur insoweit, als die besonderen Voraussetzungen einer Mithaftung des Betriebsveräußerers vorliegen.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 649/03




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