JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Rentenanwartschaft
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Schlagworte: | Einbürgerung, erheblicher Nachteil, Mehrstaatigkeit, Rentenanwartschaft, Verlust, Vermeidbarkeit, zumutbare Bemühung |
| Stichwort: | Rentenanwartschaft |
| Leitsatz: | Die Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 5 StAG, die die Hinnahme der Mehrstaatigkeit ermöglicht, wenn dem Einbürgerungswilligen bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, beinhaltet die Pflicht des Einbürgerungsbewerbers, Entstehung oder Umfang der drohenden Nachteile zu vermeiden oder zu vermindern, soweit er diese beeinflussen kann. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 2640/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | GKG, RVS |
| Schlagworte: | Altersrente, Beitrag, Rentenanwartschaft, Streitwert, Streitwertbeschwerde, Verpflichtungsklage, Versorgungswerk, berufsständisch |
| Stichwort: | Rentenanwartschaft |
| Leitsatz: | Will ein Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes zur Verbesserung seiner Rentenanwartschaft höhere als die vom Versorgungswerk für zulässig erachteten Beiträge zahlen, so bestimmt sich der Streitwert nach der durch die höhere Beitragszahlung erfolgenden Steigerung der Rentenanwartschaft |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 OA 89/07 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, FHG 1995 |
| Schlagworte: | besondere Beamtengruppe, Einstellung, Förderlich, Professor, Rentenanwartschaft, Ruhegehaltfähig, Vordienstzeit |
| Stichwort: | Rentenanwartschaft |
| Leitsatz: | Der Zweck der für besondere Beamtengruppen geltenden Anrechnungsregelung nach § 67 BeamtVG wird verfehlt, wenn rentenwirksame Vordienstzeiten in der ehemaligen DDR, die nach § 12b BeamtVG nicht zu berücksichtigen sind, zu Lasten eines Professors auf die Fristen nach § 67 Abs. 2 Satz 4 BeamtVG angerechnet werden. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 1 UE 438/07 | |
| Rechtsgebiete: | ASO, GG, HKG, NVAG, VAG, VwGO, VwVfG |
| Schlagworte: | Altersrente, Altersrentenzuschlag, Alterssicherung, Alterssicherungsordnung, Altersversorgungswerk, Anpassung, Anpassungspflicht, Bescheidungsurteil, Dynamisierung, Eigentum, Eigentum, Schutz des Finanzierungssystem, Finanzierungsverfahren, Inflationsausgleich, Nachbesserungspflicht, Rentenanpassung, Rentenanwartschaft, Rentenkürzung, Versorgung, berufsständische, Versorgungskürzung, Versorgungswerk, berufsständisch, Vertrauensschutz, Zahnarzt, Zahnärztekammer |
| Stichwort: | Rentenanwartschaft |
| Leitsatz: | 1. Das Finanzierungssystem des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen ist wegen Verstoßes gegen § 12 HKG unwirksam. 2. Ein Versorgungswerk der Heilberufe hat nach § 12 HKG die Aufgabe, seinen Pflichtmitgliedern lebenslang eine grundsichernde Altersrente zu gewähren. Dieser Regelungsauftrag schließt das Ziel ein, die durch Inflation entstehenden Realwertverluste möglichst auszugleichen. Dazu muss ein bewährtes Finanzierungssystem gewählt werden. 3. Das Finanzierungssystem des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen, das in § 12 c ASO i. V. m. §§ 12 a Abs. 1 , 29 Abs. 2 ASO zum Ausdruck kommt, hat sich nicht bewährt, steht deshalb mit § 12 HKG nicht in Einklang und ist unwirksam. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 11/05 | |
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