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Rentenantrag

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 15 Sa 51/09 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:TV über eine Zuwendung für Angestellte vom 12.10.1973, SGB VI
Schlagworte:Zuwendung, Rentenantrag
Stichwort:Rentenantrag
Leitsatz:Ein Anspruch auf Zahlung einer Zuwendung nach § 1 Abs. 2 Ziff. 4 c Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestelte verlangt nicht zusätzlich, dass die Angestellte einen Rentenantrag für den Bezug der Altersrente für Frauen stellt
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 15 Sa 51/09



BSG – Urteil, B 13 R 18/07 R vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:SGB VI
Schlagworte:Rente wegen Berufsunfähigkeit - anwendbares Recht - Rentenantrag - Rentenbeginn - Übergangsregelung
Stichwort:Rentenantrag
Leitsatz:Auch wenn der Versicherte bereits vor dem 1.1.2001 berufsunfähig war, steht ihm Rente wegen Berufsunfähigkeit alten Rechts nur dann zu, wenn der Rentenantrag bis zum 31.3.2001 gestellt wurde. Ein Rentenbeginn nach Rechtsänderung (am 1.1.2001) steht der Leistung von Rente wegen Berufsunfähigkeit dann nicht entgegen.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 18/07 R

BSG – Urteil, B 13 RJ 35/05 R vom 08.12.2005

Rechtsgebiete:SozSichAbk1985 CAN, SGB I, SGB X, BGB
Schlagworte:Sozialversicherungsankommen, Rentenantrag, Rentenanspruch, Verjährung, Fiktion, Verneinung der Frage nach Bestehen von Versicherungszeiten im Ausland, Kanada
Stichwort:Rentenantrag
Leitsatz:Ein vor dem 1.12.2003 in Kanada gestellter Rentenantrag galt nach Abkommensrecht auch dann als Antrag in der deutschen Rentenversicherung, wenn der Versicherte mit diesem Antrag die Frage nach dem Bestehen von Versicherungszeiten außerhalb Kanadas ausdrücklich verneint hatte (Fortführung von BSG vom 12.2.2004 - B 13 RJ 58/03 R - SozR 4-6580 Art 19 Nr 1).
Volltext: BSG - Urteil, B 13 RJ 35/05 R

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11602/04.OVG vom 17.12.2004

Rechtsgebiete:BAT, SGB IX
Schlagworte:Angestellter, Angestelltenverhältnis, Antrag, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitsvertragsparteien, Beendigung, Behinderung, Berufsunfähigkeit, Beschäftigung, Beschäftigungsmöglichkeit, Bundesangestelltentarifvertrag, Ermessen, Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung, volle Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeitsrente, Kündigung, Leistungsvermögen, Rente, Rentenantrag, Ruhen, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderter, schwerbehinderter Mensch, Schwerbehinderung, Tarifnorm, Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, Teilzeitarbeitsplatz, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsantrag, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Zustimmung
Stichwort:Rentenantrag
Leitsatz:1. Die Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen wegen Erwerbsminderung ist eine Ermessensentscheidung.

2. Wird eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt, so ruht das Arbeitsverhältnis nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 BAT.

3. In diesem Fall kann eine Zustimmung des Integrationsamtes nach § 92 SGB IX nicht erteilt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11602/04.OVG


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