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Rentenanpassung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 OA 12/07 vom 28.02.2007

Rechtsgebiete:ASO, GKG
Schlagworte:Bescheidungsantrag, Rentenanpassung, Streitwert, Versorgungswerk, berufsständisch
Stichwort:Rentenanpassung
Leitsatz:Der Streitwert für eine nicht näher begründete Bescheidungsklage hinsichtlich der Rentenanpassung nach § 12 c ASO der nds. Zahnärztekammer beträgt die Hälfte des Jahresbetrages der dem Kläger zuletzt bestandskräftig gewährten Rentenanpassung.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 OA 12/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LC 11/05 vom 20.07.2006

Rechtsgebiete:ASO, GG, HKG, NVAG, VAG, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Altersrente, Altersrentenzuschlag, Alterssicherung, Alterssicherungsordnung, Altersversorgungswerk, Anpassung, Anpassungspflicht, Bescheidungsurteil, Dynamisierung, Eigentum, Eigentum, Schutz des Finanzierungssystem, Finanzierungsverfahren, Inflationsausgleich, Nachbesserungspflicht, Rentenanpassung, Rentenanwartschaft, Rentenkürzung, Versorgung, berufsständische, Versorgungskürzung, Versorgungswerk, berufsständisch, Vertrauensschutz, Zahnarzt, Zahnärztekammer
Stichwort:Rentenanpassung
Leitsatz:1. Das Finanzierungssystem des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen ist wegen Verstoßes gegen § 12 HKG unwirksam.

2. Ein Versorgungswerk der Heilberufe hat nach § 12 HKG die Aufgabe, seinen Pflichtmitgliedern lebenslang eine grundsichernde Altersrente zu gewähren. Dieser Regelungsauftrag schließt das Ziel ein, die durch Inflation entstehenden Realwertverluste möglichst auszugleichen. Dazu muss ein bewährtes Finanzierungssystem gewählt werden.

3. Das Finanzierungssystem des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Niedersachsen, das in § 12 c ASO i. V. m. §§ 12 a Abs. 1 , 29 Abs. 2 ASO zum Ausdruck kommt, hat sich nicht bewährt, steht deshalb mit § 12 HKG nicht in Einklang und ist unwirksam.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LC 11/05

BSG – Urteil, B 13 RJ 17/04 R vom 20.07.2005

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB X
Schlagworte:Abschmelzung des Auffüllbetrages in der zweiten Phase - Berücksichtigung der Neubewertung der Kindererziehungszeiten nach § 307d SGB 6 - Rentenerhöhung - Rentenanpassung
Stichwort:Rentenanpassung
Leitsatz:Ein noch vorhandener Auffüllbetrag kann in der so genannten zweiten Abschmelzungsphase (§ 315a S 5 SGB 6) nur in der Höhe der jeweiligen Rentenanpassungsbeträge abgeschmolzen werden (Fortführung von BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R = SozR 3-2600 § 315a Nr 3).
Volltext: BSG - Urteil, B 13 RJ 17/04 R

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11422/04.OVG vom 07.12.2004

Rechtsgebiete:GG, VwVfG
Schlagworte:Versorgungsbescheid, Landeszahnärztekammer, berufsständische Versorgung, satzungsrechtliche Grundlage, Satzungsänderung, Übergangsbestimmung, Berufsunfähigkeitsrente, Altersrente, Teilrücknahme, Rentenzahlbetrag, Festschreibung, Zahlwertgarantie, Realwertgarantie, Rentenanpassung, Punktwert, Inflationsausgleich, Dynamisierungsausschluss, Eingriff, Wertsicherungsfunktion, Schutzbereich, Eigentumsgarantie, Gleichheitssatz
Stichwort:Rentenanpassung
Leitsatz:Der in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes angeordnete vollständige und auf unabsehbare Dauer wirksame Anpassungsausschluss von im Zahlbetrag festgeschriebenen Berufsunfähigkeits- oder Altersrenten eines bestimmten Teilnehmerkreises ist mit der verfassungsrechtlich geschützten Wertsicherungsfunktion des Rechts auf Rente und dem allgemeinen Gleichheitssatz grundsätzlich nicht zu vereinbaren.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11422/04.OVG


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