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Rentenabschlag

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 5 R 98/07 R vom 14.08.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, ALG, RVNG, RRErwerbG, GG
Schlagworte:Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs - Rentenabschlag - abgesenkter Zugangsfaktor - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Rentenabschlag
Leitsatz:Die Witwenrente ist mit einem abgesenkten Zugangsfaktor zu berechnen, wenn der Versicherte vor Vollendung seines 60. Lebensjahrs verstorben ist. Die Einführung eines abgesenkten Zugangsfaktors bei Hinterbliebenenrenten ist nicht verfassungswidrig.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 R 98/07 R



BSG – Urteil, B 5 R 32/07 R vom 14.08.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, ALG, RVNG, RRErwerbG, GG
Schlagworte:Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag - abgesenkter Zugangsfaktor - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Rentenabschlag
Leitsatz:Erwerbsminderungsrentner müssen eine Absenkung des Zugangsfaktors (Rentenabschlag) auch dann hinnehmen, wenn sie bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Abweichung von BSG vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R = BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr 3). Die Einführung eines abgesenkten Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung ist nicht verfassungswidrig.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 R 32/07 R

BSG – Urteil, B 13 R 44/07 R vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB IX, SGB I, SGB X, RRErwerbG
Schlagworte:Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - Antrag auf Leistung vorzeitiger Altersrente - Günstigkeitsprinzip - Rentenabschlag
Stichwort:Rentenabschlag
Leitsatz:1. Der Antrag eines Versicherten auf Leistung vorzeitiger Altersrente ist grundsätzlich auf die ihm günstigste Altersrentenart gerichtet (Günstigkeitsprinzip). Die vorgeschriebene Benutzung eines vom Rentenversicherungsträgers zur Verfügung gestellten Vordrucks mit dem Ankreuzen einer bestimmten Rentenart legt den Versicherten nicht auf eine Rentenart fest.

2. Wird rückwirkend die Schwerbehinderteneigenschaft des Versicherten festgestellt, steht die Tatsache der Schwerbehinderung - für den Rentenversicherungsträger bindend - zu diesem früheren Zeitpunkt fest.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 44/07 R

BSG – Urteil, B 4 RA 22/05 R vom 16.05.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, RRErwerbG
Schlagworte:Erwerbsminderungsrente, Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres, Rentenabschlag
Stichwort:Rentenabschlag
Leitsatz:Erwerbsminderungsrentner, die bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unterliegen Rentenabschlägen nur, wenn sie die Rente über das 60. Lebensjahr hinaus beziehen.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 22/05 R


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