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Rente wegen Berufsunfähigkeit

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BSG – Urteil, B 13 R 18/07 R vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:SGB VI
Schlagworte:Rente wegen Berufsunfähigkeit - anwendbares Recht - Rentenantrag - Rentenbeginn - Übergangsregelung
Stichwort:Rente wegen Berufsunfähigkeit
Leitsatz:Auch wenn der Versicherte bereits vor dem 1.1.2001 berufsunfähig war, steht ihm Rente wegen Berufsunfähigkeit alten Rechts nur dann zu, wenn der Rentenantrag bis zum 31.3.2001 gestellt wurde. Ein Rentenbeginn nach Rechtsänderung (am 1.1.2001) steht der Leistung von Rente wegen Berufsunfähigkeit dann nicht entgegen.
Volltext: BSG - Urteil, B 13 R 18/07 R




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