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Relevanztheorie

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 U 27/06 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:StGB, VVG
Schlagworte:Vollkaskoversicherung, Kaskoversicherung, Versicherung, Relevanztheorie, Unfallflucht, Verkehrsunfall, Unfall, Verkehrsunfallflucht, Obliegenheit, Obliegenheitspflichtverletzung, Leistungsfreiheit
Stichwort:Relevanztheorie
Leitsatz:Für den Fall einer folgenlosen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung (hier: Unfallflucht) gilt die von der Rechtsprechung entwickelte "Relevanztheorie", und zwar auch für die Kfz-Kaskoversicherung. Danach kann sich die Versicherung auf die eigentlich vorliegende Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn die Obliegenheitsverletzung nicht generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und in subjektiver Hinsicht den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 U 27/06




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