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relative Fahruntüchtigkeit

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 2143/05 vom 15.11.2005

Rechtsgebiete:StVG, StGB, FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum, absolute Fahruntüchtigkeit, relative Fahruntüchtigkeit, Cannabis-Influence-Factor, CIF, fehlendes Trennungsvermögen
Stichwort:relative Fahruntüchtigkeit
Leitsatz:Der im Bereich des Strafrechts in Bezug auf den Konsum von Cannabis zum Nachweis der "absoluten" Fahruntüchtigkeit entwickelte "Cannabis-Influence-Factor" (CIF) ist für das Zusatzelement des fehlenden Trennungsvermögens im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nicht von Bedeutung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 2143/05



OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 454/04 vom 25.01.2005

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Wiedererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Straßenverkehrsgefährdung, relative Fahruntüchtigkeit
Stichwort:relative Fahruntüchtigkeit
Leitsatz:1. Wenn ein Zeuge den ihm vorher unbekannten Täter anlässlich der Tat nur kurze Zeit beobachten konnte, darf sich der Tatrichter nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat.

2. Eine Verurteilung wegen alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung bedarf nicht der Ermittlung eines konkreten Blutalkoholwertes für die Tatzeit, falls die sonstigen Umstände der Unfallfahrt zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte auf Grund alkoholischer Enthemmung und Leistungsminderung nicht in der Lage gewesen ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. Die Fahruntüchtigkeit darf nicht vermutet werden, sondern wird erst durch alkoholtypische Ausfallerscheinungen indiziert (sog. relative Fahruntüchtigkeit). Für die Annahme alkoholbedingter Ausfallerscheinungen bedarf es einer Gesamtwürdigung sämtlicher Tatumstände sowie der Darlegungen zu der Kausalität zwischen der festgestellten Alkoholisierung und dem Unfallereignis.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 454/04

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 319/03 vom 23.09.2003

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:relative Fahruntüchtigkeit, Alkoholisierung, Blutalkoholkonzentration
Stichwort:relative Fahruntüchtigkeit
Leitsatz:Dabei entspricht es überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass grundsätzlich eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die Feststellung voraussetzt, dass die Tatzeit-BAK mindestens 0,3 o/oo beträgt (Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., § 316 Rdnr. 7; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 15; Köln NZV 1989, 357 m.w.N.). Allerdings kann in Ausnahmefällen auch bei einer Blutalkoholkonzentration unter 0,3 o/oo eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit angenommen werden, wenn sich diese aufgrund einer Gesamtwürdigung aller sonstigen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Angeklagten vor, während und nach der Tat beziehen, ergibt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 319/03


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