Bei einem auswärtigen Gastspiel des Orchesters endet die Reisezeit am Ort der Aufführung (Protokollnotiz Nr. 2 zu § 15 Abs. 1 bis 3 TVK). Dieser ist bei gemeinsamer Anreise der Musiker mit der Ankunft im Hotel erreicht oder - bei sofortiger Aufführung oder Probe - mit der Ankunft an der Spielstätte. Dies gilt auch, wenn nach dem Eintreffen der Musiker auf dem Flughafen oder dem Bahnhof der Zielgemeinde die Reise mit einem vom Arbeitgeber veranlaßten gemeinsamen Transfer zum Hotel oder zur Spielstätte fortgesetzt wird.