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Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 5.06 vom 21.05.2007

Rechtsgebiete:HePersVG, BPersVG, HRKG, HTGV
Schlagworte:Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung, Trennungsgeld in Form der Wegstreckenentschädigung, Höchstbetragsgrenze bei täglicher Rückkehr an den Wohnort
Stichwort:Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung
Leitsatz:1. Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung, die vom Sitz der Stufenvertretung außerhalb ihres Dienst- und Wohnorts täglich an ihren Wohnort zurückkehren, erhalten Trennungsgeld in Form der Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- oder Mitnahmeentschädigung (§ 42 Abs. 3 HePersVG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 HRKG und § 6 Abs. 1 HTGV).

2. Die auf das Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben bezogene Höchstbetragsgrenze nach § 6 Abs. 3 HTGV ist nicht anzuwenden, wenn das Mitglied der Stufenvertretung täglich an den Wohnort zurückkehrt und ihm dies zuzumuten ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 5.06




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