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Reisekosten bei Gerichtsstand des Erfüllungsortes

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 16 Ta 107/03 vom 14.07.2003

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Kostenerstattung, Reisekosten bei Gerichtsstand des Erfüllungsortes
Stichwort:Reisekosten bei Gerichtsstand des Erfüllungsortes
Leitsatz:Verklagt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber am Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO), handelt es sich bei den Reisekosten, die dem Arbeitgeber dadurch entstehen, dass er vom Hauptsitz der Firma/Behörde aus anreist, in aller Regel nicht um notwendige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 16 Ta 107/03




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