Arbeitnehmer des Baugewerbes, die auf einer Bau- oder Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt eingesetzt sind, können als Reisegeld-Vergütung für Heimfahrten nach § 7.4.6 BRTV-Bau grundsätzlich den Tarifkilometerpreis für die Bahnfahrt 2. Klasse multipliziert mit den Entfernungskilometern der Bahnstrecke zwischen dem Bahnhof des Wohnortes und dem Bahnhof der Bau- oder Arbeitsstelle verlangen. Die Erstattung eines Sonderpreises wie des Preises für Fahrten mit dem ICE sieht der Tarifvertrag nicht vor.
Aktenzeichen: 3 AZR 179/97
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 15. Dezember 1998
- 3 AZR 179/97 -
I. Arbeitsgericht
Münster
Urteil vom 25. Juni 1996
- 3 Ca 1873/95 -
II. Landesarbeitsgericht
Hamm
Urteil vom 18. Dezember 1996
- 18 Sa 1343/96 -