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Reiner Vermögensschaden

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, IV R 67/05 vom 05.06.2008

1. Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen, der sich durch geographische Faktoren, die Holzartzusammensetzung oder die Altersklassenzusammensetzung deutlich von den übrigen Holzbeständen abgrenzt und regelmäßig eine Mindestgröße von einem Hektar umfasst.

2. Ist für den Forstbetrieb ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten oder Betriebswerk erstellt worden, kann regelmäßig für die Bestimmung des Wirtschaftsguts an die darin ausgewiesene kleinste Planungs- und Bewirtschaftungseinheit, den Bestand, angeknüpft werden, soweit dieser die Mindestgröße von einem Hektar umfasst.

3. Der Bestand zählt zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen des Forstbetriebs.

BAG – Urteil, 8 AZR 941/06 vom 27.09.2007

1. Bei einem im Zweischichtbetrieb organisierten Dienstleistungsunternehmen, das Müll sortiert, führt die Neuvergabe des Sortierauftrags für die bisher in einer Schicht anfallende Müllmenge nicht zu einem Betriebsübergang auf den neuen Sortierdienstleister.

2. Für die Annahme eines Betriebsteilübergangs müssen besondere Voraussetzungen vorliegen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 06.2954 vom 22.06.2007

Die grundsätzliche Vermutung, dass eine Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung vorgehalten wird, wird ohne das Hinzutreten weiterer objektiver Umstände allein durch einen ganzjährigen Leerstand nicht widerlegt.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 6 BV 03.2517 vom 25.10.2006

Für unselbständige kombinierte Geh- und Radwege (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 Zeichen 240 StVO) entlang der Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße in der Baulast des Freistaats kann die Gemeinde keine Straßenausbaubeiträge erheben, weil diese Sonderwege von Art. 42 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BayStrWG nicht erfasst werden und deshalb insgesamt nicht in gemeindlicher Straßenbaulast stehen.

Gemeinden können nicht durch vertragliche Übernahme der Straßenbaulast eines Anderen Beitragspflichten für Straßeneinrichtungen begründen, die nach den gesetzlichen Regelungen nicht beitragspflichtig sind.

Wird ein seit Jahrzehnten bestehender Gehweg an der Ortsdurchfahrt klassifizierter Straßen, die nicht in gemeindlicher Straßenbaulast stehen, aufgrund eines späteren Bauprogramms verlängert, handelt es sich für die Beitragserhebung um eine neue selbständige Einrichtung i.S.v. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG.

BAG – Beschluss, 1 ABR 5/05 vom 28.03.2006

1. Ein Personalabbau kann eine Betriebsänderung iSv. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG darstellen. Maßgebend sind die Zahlen des § 17 Abs. 1 KSchG; in größeren Betrieben müssen allerdings mindestens 5 % der Belegschaft betroffen sein. Bei einem stufenweisen Personalabbau ist entscheidend, ob er auf einer einheitlichen unternehmerischen Planung beruht.

2. § 112a Abs. 1 BetrVG schränkt die Sozialplanpflicht in Fällen des Personalabbaus ein. Die Vorschrift ist auch anwendbar, wenn zu dem Personalabbau weitere Maßnahmen des Arbeitgebers hinzukommen. Unanwendbar ist sie erst, wenn die sonstigen Maßnahmen allein oder zusammen mit dem Personalabbau eine Betriebsänderung iSv. § 111 BetrVG darstellen. Dann ist nach § 112 Abs. 4 BetrVG ein Sozialplan erzwingbar.

BGH – Urteil, III ZR 126/04 vom 12.05.2005

Abschluß und (außerordentliche) Kündigung eines Dienstvertrags zwischen dem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst des Unfallversicherungsträgers und einem freiberuflich tätigen Arzt sind laufende Verwaltungsgeschäfte des Trägers im Sinn von § 36 Abs. 1 SGB IV und als solche von dessen Geschäftsführer vorzunehmen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 03.3295 vom 09.05.2005

1. Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG setzt voraus, dass in der Person des Ausländers liegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er leiste konkret einer solchen Vereinigung zumindest Hilfsdienste oder fördere sie sonstwie in nicht nur völlig unbedeutender Weise. Dabei sind die Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen angesichts des besonderen Gewichts der bedrohten Rechtsgüter niedrig anzusetzen. Der vollständige Beweis einer konkreten Gefährdungsaktion durch den betroffenen Ausländer ist nicht erforderlich.

2. Ausgangspunkt für die Prüfung der Ausweisungsvoraussetzungen muss der Befund an Fakten sein, welcher tatsächlich nachgewiesen bzw. im gerichtlichen Verfahren belegt wurde. Damit ist sichergestellt, dass eine reine Verdachtsausweisung, welche rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen würde, nicht stattfindet.

3. Die von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG zu bekämpfende Gefahr besteht auch, wenn ohne spezifische Unterstützung einer einzelnen Vereinigung dem Netzwerk des internationalen Terrorismus zugearbeitet bzw. dieses unterstützt wird.

BGH – Urteil, III ZR 251/04 vom 20.01.2005

a) Vermittelt der Versicherungsmakler dem Kunden eine Lebensversicherung mit Nettopolice, so entfällt seine vereinbarungsgemäß vom Kunden - in Raten - zu zahlende Abschlußprovision nicht dadurch, daß dieser die Versicherung vorzeitig kündigt.

b) Ein formularmäßiger Ausschluß aller Beratungspflichten des Versicherungsmaklers, auch für den vermittelten Vertrag, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist deswegen jedenfalls in bezug auf diesen Vertrag gemäß § 9 AGBG (jetzt § 307 BGB) unwirksam.

BGH – Beschluss, 2 StR 367/04 vom 12.11.2004

Zu den Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten und die Voraussetzungen seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie zu den Prüfungsanforderungen an das Gericht bei Vorliegen eines methodenkritischen Gegengutachtens.

BGH – Urteil, 4 StR 59/04 vom 28.10.2004

1. Bei Khat-Pflanzen beginnt die "nicht geringe Menge" bei einem Wirkstoffgehalt von 30 g Cathinon.

2. Unterstützt der Gehilfe durch eine Handlung mehrere je für sich selbständige Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, die sich erst in ihrer Gesamtheit auf eine "nicht geringe Menge" beziehen, so macht er sich nur wegen einer Beihilfe zu einem Vergehen nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 120/04 vom 15.09.2004

1. Ein Wohnungseigentümer, der Rechtsnachfolger des Handlungsstörers ist, kann nicht auf Beseitigung, sondern lediglich auf Duldung der Beseitigung einer auf der Sondernutzungsfläche eines anderen Wohnungseigentümers errichteten Anlage in Anspruch genommen werden.

2. Ein Verstoß gegen das Schikaneverbot kommt nur in Betracht, wenn für die Geltendmachung eines Anspruchs keinerlei berechtigtes Interesse ersichtlich ist und diese lediglich den Zweck verfolgt, den Antragsgegner zu schädigen.

BAG – Beschluss, 1 ABR 28/03 vom 24.08.2004

Der Betriebsrat hat nach § 98 Abs. 1 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber generell eine nach § 29 Abs. 2 BBiG verkürzte Ausbildung vorsehen will.

BFH – Urteil, IX R 39/01 vom 20.04.2004

1. Bekundet jemand einem anderen gegenüber seine Bereitschaft, mit seinen persönlichen Beziehungen bei einer geschäftlichen Transaktion behilflich zu sein und erhält er dafür eine Provision, so ist dieses Verhalten nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar.

2. Auf eine Ermittlungspflichtverletzung des FA kann sich gegenüber einer Änderung des Bescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 nicht berufen, wer den Sachverhalt ganz bewusst falsch darlegt und bei dem FA daher einen Irrtum über einen tatsächlichen Geschehensablauf hervorruft.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 B 01.1677 vom 22.03.2004

Ein (nur) registrierter Fleischzerlegungsbetrieb muss die für solche Betriebe geltenden Produktionsobergrenzen auch dann einhalten, wenn das Fleisch in Drittstaaten exportiert wird.

BGH – Urteil, III ZR 376/02 vom 06.11.2003

Ein Vergleich kann nach § 779 Abs. 1 BGB unwirksam sein, wenn sich die von den Parteien bei Abschluß des Vergleichs als feststehend zugrunde gelegte Auslegung einer Vertragsklausel - hier: Entschädigungsregelung in einem Pachtvertrag - als unrichtig erweist.

BAYOBLG – Urteil, 5 St RR 95/03 vom 03.07.2003

1. Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von StGB § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2;

2. stellt der Tatrichter zur Tat und Täterpersönlichkeit fest, dass

- der zur Tatzeit bereits 23 Jahre und neun Monate alte Angeklagte in den letzten sechs Jahren davor schon wegen zweier schwerer Gewalttaten zu insgesamt zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, wovon er 20 Monate verbüßte, und

- die Brutalität der Tatausführung dadurch gekennzeichnet ist, dass der Angeklagte

- nachdem sein Begleiter das Opfer aus reiner Rauflust zusammengeschlagen hatte,

dem bereits verteidigungsunfähig zusammengesackten Opfer "im Lauf" mit der Sohle seines festen Turnschuhs so heftig gegen die rechte Gesichtshälfte trat,

- dass das Opfer eine Gehirnerschütterung mit retrograder Amnesie bei "potentieller Lebensgefahr" erlitt,

und bewertet das Gericht dennoch die Tat als "jugendtypische, völlig spontane und unüberlegte Handlung", in der zudem zur Strafaussetzung nach StGB § 56 Abs. 2 führende besondere Umstände zu sehen seien, so überschreitet es den ihm zukommenden Beurteilungsspielraum.

Bei diesem Vorleben und der besonderen Brutalität der in einem öffentlichen Verkehrsmittel (U-Bahn) begangenen Straftat gebietet die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der - hinsichtlich des Strafmaßes bereits rechtskräftig - erkannten Freiheitsstrafe von einem Jahr sechs Monaten (§ 56 Abs. 3 StGB).

3. Diese Sachentscheidung trifft das Revisionsgericht in entsprechender Anwendung von StPO § 354 Abs. 1 selbst, wenn - wie hier - die nicht ergänzungsbedürftigen tatrichterlichen Feststellungen von der Aufhebung nicht betroffen sind und als einzige rechtsfehlerfreie Entscheidung nur noch die Bewährungsversagung zulassen.

BFH – Urteil, IX R 9/00 vom 22.05.2003

Der Gewinn aus der Veräußerung eines durch eine Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts innerhalb der Spekulationsfrist, die mit dem Erwerb der Altaktie beginnt, ist nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1986 (= § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG n.F.) zu versteuern.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 233/02 vom 18.02.2003

Verpflichtet sich eine GmbH im Rahmen einer Austauschbeziehung, einen Teil ihres Gewinns an ein anderes Unternehmen abzuführen, so muß die entsprechende Vereinbarung nicht in das Handelsregister eingetragen werden.

BGH – Urteil, 1 StR 403/02 vom 12.02.2003

1. Der Erpresser ist in einer von ihm gesuchten Konfrontation mit dem Erpreßten gegenüber einem wehrenden Gegenangriff des Erpreßten auf sein Leben regelmäßig nicht arglos im Sinne des Mordmerkmals der Heimtücke, wenn er in dessen Angesicht im Begriff ist, seine Tat zu vollenden und zu beenden und damit den endgültigen Rechtsgutsverlust auf Seiten des Erpreßten zu bewirken.

2. Zur Notwehr gegen eine Erpressung.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 39/02 vom 18.09.2002

Der Durchsetzung des Anspruchs eines Wohnungseigentümers auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan und den Bauplänen entsprechenden Zustands können Gründe unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben entgegenstehen.

BGH – Urteil, III ZR 12/01 vom 07.03.2002

Der mit einem gewerblichen Unternehmer geschlossene Vertrag über die Ausführung von Buchhaltungsarbeiten und den Entwurf der Jahresabschlüsse ist entweder ein Werkvertrag oder ein typengemischter Vertrag, bei dem die erfolgsbezogenen Leistungen deutlich im Vordergrund stehen. Bei Mängeln in der Buchhaltung muß daher der Auftraggeber dem Unternehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Anders liegt es dann, wenn der Unternehmer ernsthaft und endgültig eine Nachbesserung verweigert oder sie für den Auftraggeber unzumutbar ist.

BGH – Urteil, 2 StR 259/01 vom 19.10.2001

Mord aus niedrigen Beweggründen kann auch dann vorliegen, wenn der Täter in dem Bewußtsein handelt, keinen Grund für eine Tötung zu haben oder zu brauchen, oder wenn er bewußt seine frustrationsbedingten Aggressionen an einem unbeteiligten Opfer abreagiert.

BFH – Urteil, I R 84/00 vom 27.06.2001

1. Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser durch die kommunalen Stadtwerke ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Betrieb gewerblicher Art (§ 4 Abs. 3 KStG). Bei dem Betrieb eines Klärwerks und der Wahrnehmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung handelt es sich demgegenüber um eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 5 KStG).

2. Zu dem Betrieb gewerblicher Art können auch die Aufwendungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Blockheizkraftwerk gehören, durch das die Stadtwerke unter Verwendung der beim Klärprozess freiwerdenden Faulgase die für die Versorgung des Klärwerks benötigten Energien bereitstellen.

3. Leistungen, die im Rahmen des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken erbracht werden, erfordern ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt.

BFH – Urteil, I R 82/00 vom 27.06.2001

1. Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser durch die kommunalen Stadtwerke ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Betrieb gewerblicher Art (§ 4 Abs. 3 KStG). Bei dem Betrieb eines Klärwerks und der Wahrnehmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung handelt es sich demgegenüber um eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 5 KStG).

2. Zu dem Betrieb gewerblicher Art können auch die Aufwendungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Blockheizkraftwerk gehören, durch das die Stadtwerke unter Verwendung der beim Klärprozess freiwerdenden Faulgase die für die Versorgung des Klärwerks benötigten Energien bereitstellen.

3. Leistungen, die im Rahmen des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken erbracht werden, erfordern ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt.

BFH – Urteil, I R 85/00 vom 27.06.2001

1. Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser durch die kommunalen Stadtwerke ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Betrieb gewerblicher Art (§ 4 Abs. 3 KStG). Bei dem Betrieb eines Klärwerks und der Wahrnehmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung handelt es sich demgegenüber um eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 5 KStG).

2. Zu dem Betrieb gewerblicher Art können auch die Aufwendungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Blockheizkraftwerk gehören, durch das die Stadtwerke unter Verwendung der beim Klärprozess freiwerdenden Faulgase die für die Versorgung des Klärwerks benötigten Energien bereitstellen.

3. Leistungen, die im Rahmen des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken erbracht werden, erfordern ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt.

BFH – Urteil, I R 83/00 vom 27.06.2001

1. Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser durch die kommunalen Stadtwerke ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Betrieb gewerblicher Art (§ 4 Abs. 3 KStG). Bei dem Betrieb eines Klärwerks und der Wahrnehmung der öffentlichen Abwasserbeseitigung handelt es sich demgegenüber um eine hoheitliche Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 4 Abs. 5 KStG).

2. Zu dem Betrieb gewerblicher Art können auch die Aufwendungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Blockheizkraftwerk gehören, durch das die Stadtwerke unter Verwendung der beim Klärprozess freiwerdenden Faulgase die für die Versorgung des Klärwerks benötigten Energien bereitstellen.

3. Leistungen, die im Rahmen des Betriebs gewerblicher Art gegenüber der Trägerkörperschaft zu deren hoheitlichen Zwecken erbracht werden, erfordern ein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 68/01 vom 07.03.2001

Die Eintragung der Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft und des Erlöschens der Firma in das Handelsregister hängt nicht von der Zustimmung der Liquidatoren zur Eintragung ab.

BGH – Urteil, III ZR 265/99 vom 16.11.2000

BGB § 839 I; VwGO § 80 Abs. 5 und 7

Verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen, die im Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO getroffen werden und vom Verwaltungsgericht nach § 80 Abs. 7 VwGO jederzeit geändert oder aufgehoben werden können, entfalten im Amtshaftungsprozeß keine Bindungswirkung. Dies gilt auch dann, wenn das amtspflichtwidrige Verhalten nicht im Erlaß des Verwaltungsakts selbst, sondern nur in der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit durch die Behörde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesehen werden kann.

BGH, Urteil vom 16. November 2000 - III ZR 265/99 - OLG Schleswig
LG Lübeck

BAG – Urteil, 10 AZR 165/98 vom 15.12.1999

Leitsätze:

Die Gesellschafter einer Vor-GmbH haften der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes für Beitragsschulden der Vor-GmbH unmittelbar und entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen ua. dann, wenn die Vor-GmbH vermögenslos ist (im Anschluß an: BGH 4. März 1996 - II ZR 123/94 - AP GmbH § 11 Nr. 6; BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 908/94 - BAGE 85, 94; BFH 7. April 1998 - VII R 82/97 - BFHE 185, 356; BSG 8. Dezember 1999 - B 12 KR 10/98 R - ZIP 2000, 494)

Aktenzeichen: 10 AZR 165/98
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 15. Dezember 1999
- 10 AZR 165/98 -

I. Arbeitsgericht
Wiesbaden
- 3 Ca 2680/94 -
Urteil vom 15. November 1995

II. Landesarbeitsgericht
Hessisches
- 15 Sa 4/96 -
Urteil vom 25. November 1997

BSG – Urteil, B 3 KR 16/99 R vom 03.11.1999

Wem ein Elektrorollstuhl zusteht, kann auch ein Elektromobil beanspruchen.

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