JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Reichweite der Prüfungspflicht im Normenkontrollverfahren
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ROG, BauGB, RegBkPlG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Regionalplan Lausitz-Spreewald - Sachlicher Teilplan III "Windkraftnutzung", Antrag eines Windkraftbetreibers, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, unterbliebene Ausfertigung, keine Unbeachtlichkeit, Reichweite der Prüfungspflicht im Normenkontrollverfahren, Abwägungskontrolle, (kein) Abwägungsausfall, schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Abwägungsdefizit, naturschutzfachliche (avifaunistische) Belange, Verweis auf "ornithologisches Fachkonzept", maßgebliche Kriterien, unzureichende Ermittlung bzw. Dokumentation, Kenntnisnahmemöglichkeit der Regionalversammlung, Abwägungsfehlgewichtung, privates Interesse an der Windkraftnutzung, grundsätzlich typisierte Berücksichtigung ausreichend, ausnahmsweise erhöhtes Gewicht, immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsantrag bereits gestellt, Vorhabenstandort in früherer Entwurfsfassung als Windeignungsgebiet ausgewiesen, Planerhaltung |
| Stichwort: | Reichweite der Prüfungspflicht im Normenkontrollverfahren |
| Leitsatz: | Ein als Satzung beschlossener Regionalplan bedarf einer Ausfertigung, die sicherstellt, dass der Inhalt des Regionalplans mit dem Willen der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung übereinstimmt. Unterbleibt die Ausfertigung, stellt dies als Verstoß gegen ein verfassungsrechtliches Gültigkeitserfordernis einen stets beachtlichen Mangel dar, auf den fachgesetzliche Unbeachtlichkeitsregelungen keine Anwendung finden können. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 10 A 9.05 | |
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