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Reichweite der gerichtlichen Prüfung

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 11.09 vom 28.05.2009

Die gerichtliche Überprüfung einer Personalratswahl ist nicht auf die von den Antragstellern gerügten Wahlrechtsverstöße begrenzt.

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