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JuraForum.deUrteileSchlagwörterRReichweite der Antrags- / Klagebefugnis einer Gemeinde 

Reichweite der Antrags- / Klagebefugnis einer Gemeinde

Entscheidungen der Gerichte

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 10 S 6.06 vom 05.07.2006

Die unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass sich eine Gemeinde im Streit um die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nur auf Belange berufen könne, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, blendet die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens als ein besonderes, im kommunalen Selbstverwaltungsrecht wurzelndes Mitentscheidungsrecht aus.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 10 S 5.06 vom 05.07.2006

1. Die unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vertretene Auffassung, dass sich eine Gemeinde im Streit um die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nur auf Belange berufen könne, die ihrem Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, blendet die Bedeutung des gemeindlichen Einvernehmens als ein besonderes, im kommunalen Selbstverwaltungsrecht wurzelndes Mitentscheidungsrecht aus.

2. Da raumordnerische Festsetzungen i.d.R. nicht gebiets- und parzellenscharf angelegt sind, stellt ein Standort in Randbereichslage keine vom planerisch erfassten Regelfall abweichende "Sonderkonstellation" dar.

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