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Reichsgericht

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, II R 4/06 vom 02.04.2008

Behält ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck nach außen lediglich auf die Vermittlung von Spielgemeinschaften und Spielverträgen gerichtet ist, die ihm von den Spielern zum Einsatz bei einer genehmigten Lotterie überlassenen Mittel für sich und erhalten die Spieler die Gewinne, die beim absprachegemäßen Abschluss von Lotterieverträgen angefallen wären, aus den Einsätzen ausgezahlt, veranstaltet es eine der Lotteriesteuer unterliegende Lotterie.

BFH – Urteil, I R 15/06 vom 07.02.2007

1. Der Senat hält daran fest, dass ein beherrschender Gesellschafter Dividendenansprüche gegenüber der beherrschten Kapitalgesellschaft jedenfalls dann nicht schon vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses ("phasengleich") aktivieren kann, wenn nicht durch objektiv nachprüfbare Umstände belegt ist, dass er am maßgeblichen Bilanzstichtag unwiderruflich zur Ausschüttung eines bestimmten Betrages entschlossen war (Bestätigung des BFH-Beschlusses vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, und der Senatsurteile vom 20. Dezember 2000 I R 50/95, BFHE 194, 185, BStBl II 2001, 409, sowie vom 28. Februar 2001 I R 48/94, BFHE 195, 189, BStBl II 2001, 401).

2. Die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO, der auf eine nach einer Rechtsprechungsänderung ergangene Verwaltungsanweisung gestützt wird, derzufolge die "bisherigen Grundsätze" für eine Übergangszeit weiter angewendet werden sollen, ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Begehren des Antragstellers auf der Grundlage der vor der Rechtsprechungsänderung gehandhabten Verwaltungspraxis ebenfalls abschlägig beschieden worden wäre. Es ist insoweit unerheblich, ob die damalige Verwaltungspraxis auf der Basis der von der früheren Rechtsprechung für zutreffend gehaltenen Rechtslage tragfähig war oder nicht.

BAG – Urteil, 7 AZR 514/05 vom 26.07.2006

Zur Wahrung der nach § 14 Abs. 4 TzBfG für die Befristung von Arbeitsverträgen erforderlichen Schriftform genügt es, wenn die eine Vertragspartei in einem von ihr unterzeichneten, an die andere Vertragspartei gerichteten Schreiben den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags anbietet und die andere Vertragspartei das Vertragsangebot annimmt, indem sie das Schriftstück ebenfalls unterzeichnet (ebenso zum Schriftformerfordernis für langfristige Mietverträge in § 566 Satz 1 BGB aF: BGH 14. Juli 2004 - XII ZR 68/02 -BGHZ 160, 97; aA RG 19. Juni 1922 - III 657/21 - RGZ 105, 60).

LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 2088/05 vom 11.05.2006

Ausschluss von Gratifikationsleistung bei verweigerter Vertragsänderung.

BAG – Urteil, 6 AZR 600/04 vom 19.01.2006

§ 61 InsO gewährt nur einen Anspruch auf das negative Interesse.

BGH – Urteil, III ZR 82/05 vom 19.01.2006

Zur rechtswidrigen Schadenszufügung im Sinne des § 1 Abs. 1 StHG und zum Schutzbereich der Staatshaftung (hier: bei einem Staatshaftungsanspruch auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten aus einem Verwaltungsverfahren).

BGH – Urteil, III ZR 324/04 vom 08.12.2005

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagen-sicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842) mit der umfassend ausgestalteten Pflicht der Kreditinstitute, Kunden über die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung und vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich über die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren (§ 23a Abs. 1 KWG), ist der Notar verpflichtet, bei der Annahme anvertrauter Gelder, die einem Notaranderkonto zuzuführen sind, die Sicherung für den Insolvenzfall zu berücksichtigen.

BGH – Beschluss, GSSt 1/05 vom 26.10.2005

Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf be-stimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt.

BGH – Beschluss, GSZ 1/04 vom 15.07.2005

Die unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht kann ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten.

BGH – Urteil, III ZR 397/04 vom 07.07.2005

Ist ein Kreditvermittlungsvertrag gemäß § 15 Abs. 2 VerbrKG a.F. (§ 655 b Abs. 2 BGB n.F.) mangels Schriftform nichtig, so kommt für den Kreditvermittler ein Provisionsanspruch weder aus ungerechtfertigter Bereicherung noch aus § 354 HGB in Betracht.

Wenn es an einem wirksamen Maklervertrag fehlt, vermag allein der Umstand, daß der Vertragsinteressent durch den Nachweis oder die Vermittlung eines Maklers zum Vertragsschluß gelangt ist, einen Bereicherungsanspruch desselben gegen den Interessenten auf Zahlung einer Provision nicht zu begründen. Offen bleibt, ob § 812 BGB überhaupt als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt; hierfür müßten zumindest auch alle diejenigen Voraussetzungen und Einschränkungen gelten, die - außer der Kaufmannseigenschaft des tätig gewordenen Maklers - für einen gesetzlichen Anspruch nach § 354 HGB anerkannt sind.

Für einen Maklerlohnanspruch nach § 354 Abs. 1 HGB wird im Regelfall eine vertragliche Grundlage erforderlich sein. Es bedarf allerdings nicht in jedem Fall eines gültigen Vertrages, sofern keine Bedenken gegen die Wirksamkeit des Maklergeschäfts wegen Einigungs- oder Willensmängeln (§§ 145 ff, 104 ff, 116 ff BGB) bestehen und die Vorschrift, aus der sich die Nichtigkeit ergibt - etwa bei formellen Mängeln eines abgeschlossenen Maklervertrages -, nicht den Schutz einer Vertragspartei im Blick hat.

BGH – Urteil, III ZR 342/04 vom 17.03.2005

Streiten die Parteien im Rahmen einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle, die auf unbestimmte Zeit verpachtet worden ist, über die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung, ist mangels anderer hinreichend konkreter Anhaltspunkte die "streitige Zeit" im Sinn des § 8 ZPO in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu bestimmen.

BGH – Urteil, III ZR 172/04 vom 17.02.2005

§ 193 BGB ist auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (Fortführung von BGHZ 59, 265).

BGH – Urteil, III ZR 172/03 vom 04.11.2004

Zur Anwendung des § 15 Abs. 4 GmbHG auf einen deutschem Orts- und Geschäftsrecht unterliegenden Treuhandvertrag über einen Geschäftsanteil an einer polnischen GmbH.

Zur Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag bei einem (möglicherweise) nicht formwirksam abgeschlossenen Treuhandvertrag über einen Gesellschaftsanteil an einer polnischen GmbH.

BGH – Urteil, III ZR 169/04 vom 14.10.2004

Die Rückgriffsbeschränkung in Art. 34 Satz 2 GG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für als Verwaltungshelfer herangezogene selbständige private Unternehmer.

BAG – Urteil, 2 AZR 659/03 vom 16.09.2004

Die Berufung auf den Mangel der gesetzlichen Schriftform - hier für Kündigungen und Auflösungsverträge nach § 623 BGB - kann zwar ausnahmsweise gegen Treu und Glauben verstoßen. Grundsätzlich ist die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form jedoch zu beachten. Wenn die Formvorschriften des bürgerlichen Rechts nicht ausgehöhlt werden sollen, kann ein Formmangel nur ausnahmsweise nach § 242 BGB als unbeachtlich angesehen werden.

BGH – Urteil, 2 StR 486/03 vom 16.07.2004

a) Ein im Zuge der Bahnreform nach § 12 Abs. 1 DBGrG aus dienstlichen Gründen beurlaubter Bundesbahnbeamter, der mit der Deutschen Bahn AG einen privatrechtlichen Anstellungsvertrag abgeschlossen hat und in dieser Funktion tätig wird, ist kein Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) StGB.

b) Eine im Rahmen eines betriebsinternen, dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens mit unlauteren Mitteln erstrebte Förderung von neuen Produkten erfolgt aufgrund des engen Zusammenhangs mit der Auftragsvergabe schon zu Zwecken des Wettbewerbs im Sinne des § 299 Abs. 2 StGB.

BGH – Urteil, 2 StR 505/03 vom 26.05.2004

Einverständlich vorgenommene sadomasochistische Praktiken, die zu Körperverletzungen führen, verstoßen nicht als solche gegen die "guten Sitten" im Sinne von § 228 StGB.

Sittenwidrig ist die Tat jedoch, wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 22/04 vom 05.03.2004

Der Tatrichter kann nur in ganz extremen Ausnahmefällen als letztes Mittel zur Verhinderung eines Rechtsmissbrauchs dem Angeklagten auferlegen, Beweisanträge künftig nur noch durch seinen Verteidiger stellen zu lassen. Aus der Begründung eines solchen Beschlusses muss sich ergeben, warum nach Ansicht des Tatrichters der Angeklagte sein Beweisantragsrecht bis zu diesem Zeitpunkt rechtsmissbräuchlich eingesetzt hat.

BFH – Urteil, I R 1/02 vom 17.12.2003

Eine rechtmäßig erlassene Arrestanordnung ist nicht gemäß § 325 AO 1977 wegen der Eröffnung des Konkurs-/Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arrestschuldners aufzuheben, wenn das FA die Arrestanordnung bereits vollzogen und dadurch ein Absonderungsrecht erlangt hat.

BAYOBLG – Urteil, 1Z RR 6/02 vom 25.11.2003

1. Werden auf Grund eines angefochtenen Erschließungsbeitragsbescheids im Vollstreckungsverfahren auch Säumniszuschläge und eine Mahngebühr gezahlt, so können die Säumniszuschläge und die Mahngebühr nach Aufhebung des Erschließungsbeitragsbescheids nicht als Schadensersatz analog § 717 Abs. 2 ZPO zurückgefordert werden.

2. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch umfasst in einem solchen Fall nicht auch die Säumniszuschläge und die Vollstreckungskosten.

3. Zur Frage, inwieweit § 17 Abs. 2 GVG es erfordert und ermöglicht, den im Zivilrechtsweg - auf Grund von Rechtsgrundlagen, für die der Zivilrechtsweg gegeben ist - geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung von Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten auch hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Rechtsgrundlagen zu prüfen.

BAG – Urteil, 10 AZR 640/02 vom 24.09.2003

Vom Arbeitgeber auf einem besonderen Bankkonto für die Abgeltung von Arbeitszeitguthaben der Arbeitnehmer bereitgestellte Gelder unterliegen in der Insolvenz nicht der Aussonderung, wenn der Arbeitgeber selbst Inhaber des Kontos ist.

BFH – Urteil, IX R 2/02 vom 24.06.2003

Erwirbt jemand an der Deutschen Terminbörse (jetzt: EUREX) Optionsrechte und stellt er sie innerhalb der Spekulationsfrist durch ein Gegengeschäft glatt, so verwirklicht er in Höhe der Differenz zwischen der bei Abschluss des Eröffnungsgeschäfts gezahlten und der bei Abschluss des Gegengeschäfts vereinnahmten Optionsprämien den Steuertatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F. (entsprechend BMF vom 10. November 1994, BStBl I 1994, 816 Tz. 8)

BAYOBLG – Beschluss, 2 ObOWi 43/03 vom 08.05.2003

1. Irrt ein Fahrzeugführer über die rechtliche Bedeutung eines optisch richtig wahrgenommenen Verkehrszeichens, so liegt ein Verbotsirrtum vor. Der Verbotsirrtum ist als vermeidbar zu bewerten, wenn er auf mangelnder Kenntnis der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften beruht.

2. Sind an einem Pfosten ein Zusatzschild und zwei Vorschriftszeichen übereinander angebracht und irrt ein Fahrzeugführer über die (objektiv) beschränkte Wirkung des Zusatzschildes auf das dicht über ihm angebrachte Vorschriftszeichen, so stellt dies einen vermeidbaren Verbotsirrtum dar. Dieser kann dazu führen, dass trotz Vorliegens der Regelvoraussetzungen die Anordnung eines Fahrverbots entfällt.

BGH – Urteil, III ZR 68/02 vom 08.05.2003

Hat gegen die Festsetzung einer Enteignungsentschädigung durch die Enteignungsbehörde nur der Enteignungsbetroffene im baulandgerichtlichen Verfahren fristgerecht Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel einer Erhöhung eingereicht, so kann der entschädigungspflichtige Enteignungsbegünstigte nicht nach Ablauf der Antragsfrist "Widerklage" auf Herabsetzung der festgesetzten Entschädigung erheben (Abgrenzung zu BGHZ 35, 227).

Zur Frage des Bestandsschutzes eines im Außenbereich stehenden sog. Kottens, wenn die Baugenehmigungsbehörde dessen (möglicherweise illegale) Instandsetzung für Wohnzwecke aufsichtsbehördlich "begleitet" hat.

BGH – Urteil, 2 StR 215/02 vom 24.01.2003

§ 265 Abs. 3 StPO räumt dem Gericht kein Ermessen ein, die Hauptverhandlung lediglich zu unterbrechen; bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist die Verhandlung auszusetzen.

BGH – Urteil, III ZR 201/01 vom 12.12.2002

Die kommunale Rechtsaufsicht kann Amtspflichten der Aufsichtsbehörde auch gegenüber der zu beaufsichtigenden Gemeinde als einem geschützten Dritten begründen. Schutzpflichten der Aufsicht gegenüber der Gemeinde können auch bei begünstigenden Maßnahmen bestehen, also solchen, die von der Gemeinde selbst angestrebt werden, etwa bei der Genehmigung eines von der Gemeinde abgeschlossenen Rechtsgeschäfts. Verletzungen dieser Pflichten können Amts- oder Staatshaftungsansprüche der Gemeinde gegen die Aufsichtsbehörde auslösen.

BGH – Beschluss, AnwZ (B) 41/02 vom 25.11.2002

a) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, festgestellten Verstößen eines Kammermitglieds gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen.

b) Zur Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de" durch eine Anwaltskanzlei, wenn die Homepage vor allem allgemeine Informationen über das Presserecht anbietet.

BGH – Urteil, III ZR 135/01 vom 02.05.2002

Eine bezifferte verdeckte Teilklage unterbricht die Verjährung grundsätzlich nur im beantragten Umfang. Später nachgeschobene Mehrforderungen, die nicht auf einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse beruhen, sind verjährungsrechtlich gesondert zu beurteilen.

BGH – Urteil, III ZR 73/01 vom 07.03.2002

Ein außergerichtlicher Vergleich beendet den Rechtsstreit nicht unmittelbar. Einer neuen Klage auf Erfüllung des Vergleichs kann daher, wenn er nicht novierend, sondern lediglich schuldabändernd wirken soll, die fortdauernde Rechtshängigkeit der Streitsache entgegenstehen.

BGH – Urteil, III ZR 228/00 vom 13.09.2001

Die Amtspflicht des Versteigerungsgerichts zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zwangsversteigerungsverfahren schützt auch den Meistbietenden; er ist mithin "Dritter" im Sinne des § 839 BGB. Der Schutzzweck dieser Amtspflicht umfaßt jedoch nicht den entgangenen Gewinn, wenn der Zuschlagsbeschluß wegen eines Zustellungsfehlers wieder aufgehoben wird (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung).

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