JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > R > Reichsbahn
| Rechtsgebiete: | ENeuOG, BENeuglG, EV, VwGO, VZOG |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichsbahn, Reichsbahn, Sondervermögen, Bundeseisenbahnvermögen, Eigentumsübergang kraft Gesetzes, gesetzlicher Eigentumsübergang, bahnnotwendige Nutzung, ausschließlich bahnnotwendige Nutzung, unmittelbar bahnnotwendige Nutzung, Übertragungsverpflichtung des Bundeseisenbahnvermögens, Nicht-Nutzung (Leerstand), partielle anderweitige Nutzung, Nutzung, partielle anderweitige bzw. Nicht-Nutzung, Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG, Rechtsverletzung (im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), Klagebefugnis wegen Vereitelung eines gesetzlichen Übertragungsanspruchs |
| Stichwort: | Reichsbahn |
| Leitsatz: | Durch die Zuordnung einer Liegenschaft an einen anderen Zuordnungsprätendenten wird die Deutsche Bahn AG in ihren Rechten nicht nur dann verletzt, wenn das Eigentum an der Liegenschaft gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV in Verbindung mit § 21 BENeuglG kraft Gesetzes auf sie übergegangen ist, sondern auch dann, wenn sie im Falle des Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV im Vermögenszuordnungsverfahren die Zuordnung der Liegenschaft nach den §§ 20 ff. BENeuglG beanspruchen kann oder sie einen Eigentumsverschaffungsanspruch gegen das Bundeseisenbahnvermögen hat (Fall des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV in Verbindung mit § 20 Abs. 2 BENeuglG). Der "ausschließlichen Bahnnotwendigkeit" im Sinne des § 21 BENeuglG steht auch eine geringfügige Fremdnutzung der Liegenschaft durch Dritte entgegen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 30.02 | |
| Rechtsgebiete: | EV, TreuhG, VZOG |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost), Reichsbahn, Sondervermögen, Bahnvermögen, "Altvermögen" von Bahn bzw. Post, Eigentumsübergang, gesetzlicher, gesetzlicher Eigentumsübergang, Restitution, öffentliche, öffentliche Restitution, Rückübertragungsanspruch, Vermögenszuordnung von Reichsbahnvermögen, Treuhand-Kapitalgesellschaft, Vermögenserwerb einer -, Umwandlung eines VEB, VEB, Umwandlung eines - in Treuhand-Kapitalgesellschaft, Wirtschaftseinheit, Fondsinhaberschaft einer -, Fondsinhaberschaft einer Wirtschaftseinheit und gesetzlicher Vermögenserwerb, Vermögenserwerb als Folge einer Fondsinhaberschaft, Rechtsträgerschaft an Grund und Boden und Vorrang der Fondsinhaberschaft. |
| Stichwort: | Reichsbahn |
| Leitsatz: | Zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn gehörende Vermögensgegenstände sind von dem gesetzlichen Eigentumsübergang auf eine durch Umwandlung entstandene Kapitalgesellschaft (§ 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG) nicht ausgenommen (wie Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 17.01). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 18.01 | |
| Rechtsgebiete: | EV, TreuhG, VZOG |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost), Reichsbahn, Sondervermögen, Bahnvermögen, "Altvermögen" von Bahn bzw. Post, Eigentumsübergang, gesetzlicher, gesetzlicher Eigentumsübergang, Restitution, öffentliche, öffentliche Restitution, Rückübertragungsanspruch, Vermögenszuordnung von Reichsbahnvermögen, analoge Anwendung, entsprechende Anwendung, Gesetzesanwendung, entsprechende -, Nutzungs-(Um-)Widmung, Widmung, Umwidmung, Treuhand-Kapitalgesellschaft, Vermögenserwerb einer -, Umwandlung eines VEB, VEB, Umwandlung eines - in Treuhand-Kapitalgesellschaft, Wirtschaftseinheit, Fondsinhaberschaft einer -, Fondsinhaberschaft einer Wirtschaftseinheit und gesetzlicher Vermögenserwerb, Vermögenserwerb als Folge einer Fondsinhaberschaft, Rechtsträgerschaft an Grund und Boden und Vorrang der Fondsinhaberschaft. |
| Stichwort: | Reichsbahn |
| Leitsatz: | 1. Das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn im Sinne von Art. 26 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EV kann auch Vermögenswerte umfassen, die am 8. Mai 1945 zum Reichseisenbahnvermögen gehörten und danach in Eigentum des Volkes überführt wurden. 2. Zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn gehörende Vermögensgegenstände sind von dem gesetzlichen Eigentumsübergang auf eine durch Umwandlung entstandene Kapitalgesellschaft (§ 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG) nicht ausgenommen. 3. Für Rückübertragungsansprüche der Bahn (der Post) ist Art. 26 EV (Art. 27 EV) gegenüber den Vorschriften in Art. 21 Abs. 3 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV die speziellere Vorschrift. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 17.01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EV, VZOG |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichsbahn, Reichsbahn, Sondervermögen, Verwaltungsnutzung (i.S.d. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV), Funktionsprinzip, Eigentumsübergang, gesetzlicher -, gesetzlicher Eigentumsübergang zum Beitrittszeitpunkt, Beitrittszeit, Zuordnungskonkurrenz zum -, Grundstück (§ 1 a Abs. 1 Satz 1 VZOG), Baulichkeit, rechtlich selbständige -, rechtlich selbständige Baulichkeit, Stichtage, für Vermögenszuordnung, kommunale Verwaltungsnutzung, Bahnbetriebsgrundstück, Nutzung, unterirdische bzw. oberirdische - eines Grundstücks, Tunnel, S-Bahn-Tunnelanlage, Vermögensgegenstand, Sache, öffentliche, öffentliche Sache. |
| Stichwort: | Reichsbahn |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Zuordnung eines für Verwaltungsaufgaben genutzten Grundstücks muss nicht notwendigerweise eine unterirdisch verlaufende S-Bahn-Tunnelanlage umfassen; diese kann neben dem Grundstück selbständiges Zuordnungsobjekt sein. Urteil des 3. Senats vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - I. VG Berlin vom 28.01.2000 - Az.: VG 3 A 631.97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 27.00 | |
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