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Rehamaßnahme

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OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 9/05 vom 28.06.2006

Rechtsgebiete:MBKK 94
Schlagworte:Versicherung, Leistungsausschluss, Ausschluss, Risiko, Risikobegrenzung, Rehabilitationsmaßnahme, Reha-Maßnahme, Rehamaßnahme, Kur, Klausel, AGB
Stichwort:Rehamaßnahme
Leitsatz:1. Der Leistungsausschuss nach § 4 Nr. 5 MBKK 94 stellt eine nicht zu beanstandende Risikobegrenzung dar, die den Versicherer davor schützen soll, wegen einer als Krankenhausbehandlung bezeichneten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden, für die nach § 5 Abs. 1 b MBKK 94 Versicherungsschutz nicht besteht.

2. Danach bestehen weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen überraschenden Klausel noch unter dem einer unangemessenen Benachteiligung Bedenken gegen die Wirksamkeit der Klausel.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 9/05




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