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Registersperre

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 22/07 vom 05.11.2007

Ein neues Freigabeverfahren kann dann eingeleitet werden, wenn sich der zugrunde liegende Lebenssachverhalt nach dem ersten Freigabeverfahren dadurch ändert, dass die Hauptversammlung den Übertragungsbeschluss bestätigt hat.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 46/06 vom 06.02.2007

1. Das Gesetz lässt die Überwindung der Registersperre unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zu, falls im Einzelfall der Übertragungsbeschluss die Rechte der Minderheitsaktionäre verletzt. Im Übrigen ist der Sinn und Zweck des squeeze-out bewusst gegen die Minderheitsaktionäre gerichtet, deren Interessen ausreichend durch das Gebot einer ausreichenden Barabfindung geschützt werden.

2. Der Übertragungsbeschluss bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung und unterliegt nicht der materiell-rechtlichen Kontrolle auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.

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