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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 143/07 vom 11.07.2007

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Gesellschaftsrecht, Registerrecht, Handelsrecht, Zweigniederlassung einer ausländischen GmbH
Stichwort:Registerrecht
Leitsatz:Für die Eintragung einer weiteren Zweigniederlassung einer GmbH mit Sitz im Ausland ist das Registergericht am Sitz der Zweigniederlassung zuständig, nicht das Gericht, bei dem die erste Zweigniederlassung eingetragen ist.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 143/07




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