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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 13.00 vom 19.09.2001

Rechtsgebiete:GG, TKG, TKLGebV, GWB, VwKostG, Lizenzierungsrichtlinie 97/13/EG
Schlagworte:Gebühr, Beitrag, Verordnungsermächtigung, Regelungsprogramm, Gestaltungsvorrecht des Gesetzgebers, Reichweite der Ermächtigungsgrundlage, Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Aufgabenfinanzierung durch Gebühren, gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung nationalen Rechts, Gebührenkalkulation, Einbeziehung künftigen Verwaltungsaufwands, Vorauserhebung für 30 Jahre, Prognoseverlässlichkeit.
Stichwort:Regelungsprogramm
Leitsatz:§ 16 TKG ermächtigt nur zu einer Gebührenverordnung, welche den mit der Lizenzerteilung selbst verbundenen Verwaltungsaufwand finanziert; die mit der Telekommunikations-Lizenzgebührenverordnung beabsichtigte Finanzierung einer Vielzahl von überwiegend auch in der Zukunft liegenden Amtshandlungen der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation ist von der Bestimmung nicht gedeckt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 13.00




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