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Regelungslücke

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 10 KG 2/07 R vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:BKGG, SGB X, GG
Schlagworte:Kindergeld - alleinstehendes behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze - 27. Lebensjahr - verfassungskonforme Auslegung - Regelungslücke - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Regelungslücke
Leitsatz:Ein alleinstehendes behindertes Kind hat nach Vollendung des 27. Lebensjahrs keinen Anspruch auf Kindergeld für sich selbst mehr. Die Ungleichbehandlung gegenüber behinderten Kindern, die in den Haushalt der Eltern oder anderer Personen aufgenommen sind, ist nicht verfassungswidrig.
Volltext: BSG - Urteil, B 10 KG 2/07 R



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 2 B 280/06 vom 20.02.2008

Rechtsgebiete:SächsMinG, SächsVerf
Schlagworte:Ministergesetz, Staatsminister, Amtsbezüge, Weiterführung der Amtsgeschäfte, Analogie, Regelungslücke
Stichwort:Regelungslücke
Leitsatz:Auf die Vergütung eines geschäftsführenden Staatsministers ist § 8 Abs. 1 SächsMinG, wonach Amtsbezüge bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem das Amtsverhältnis endet, entsprechend anzuwenden.

Ein Rückgriff auf allgemeine Grundsätze des Beamtenrechts scheidet aus.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 280/06

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 B 160/04 vom 10.12.2007

Rechtsgebiete:VwGO, SGB X
Schlagworte:Kostenerstattung, Ausgleichsbeziehungen, Regelungslücke, Verzicht, Vertrauensschutz
Stichwort:Regelungslücke
Leitsatz:Erstattungsansprüche nach § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X verjähren unabhängig davon, ob im jeweiligen Einzelfall nach § 120 Abs. 2 SGB X von § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X oder von § 113 Abs. 1 SGB X a. F. auszugehen ist, in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 160/04

BSG – Urteil, B 2 U 34/06 R vom 04.12.2007

Rechtsgebiete:SGB VII, RV/UVAbk POL, SozSichAbk POL, RV/UVAbkPOLG, FRG
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrentenanspruch auf den vorletzten Ehemann gem § 65 Abs 5 SGB VII iVm mit dem Fremdrentenrecht -Vertriebene aus Polen - Arbeitsunfall in Polen - deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen 1975 - deutsch-polnisches Sozialversicherungsabkommen 1990 - Wertungswiderspruch - Regelungslücke
Stichwort:Regelungslücke
Leitsatz:Vertriebene aus Polen, deren Ehegatte dort an den Folgen eines Arbeitsunfalls gestorben war und die dort wieder geheiratet hatten, haben nach Aussiedlung nach Deutschland und Scheidung der zweiten Ehe Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 34/06 R


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