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Regelungscharakter

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 1 VAs 15/05 vom 30.06.2005

Rechtsgebiete:EGGVG, StGB
Schlagworte:Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Maßnahme, Regelungscharakter, Stellungnahme der Staatsanwaltschaft
Stichwort:Regelungscharakter
Leitsatz:Bei der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zu der Frage einer bedingten Entlassung gemäß § 57 StGB handelt es sich nicht um eine Maßnahme mit Regelungscharakter.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 VAs 15/05



OLG-HAMM – Beschluss, 1 VAs 28/03 vom 15.07.2003

Rechtsgebiete:EGGVG
Schlagworte:Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Justizverwaltungsakte, Maßnahme der Ermittlungsbehörde, Regelungscharakter, falsche Ladung
Stichwort:Regelungscharakter
Leitsatz:Maßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens - wie etwa die hier veranlasste Vernehmung von Zeugen und die damit verbundene Ladungsverfügung - können nicht nach §§ 23 ff. EGGVG angefochten werden, da durch solche Maßnahmen keine Regelung getroffen wird.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 VAs 28/03

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 VAs 17/01 vom 25.10.2001

Rechtsgebiete:EGGVG
Schlagworte:Vertraulichkeitszusage, Informant, Zustimmung, Regelungscharakter, Offenbarung, Außenwirkung, Zusicherung
Stichwort:Regelungscharakter
Leitsatz:Die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Zusicherung der Vertraulichkeit gegenüber einem Informanten durch die Polizei unterliegt mangels Regelungscharakters nicht der Überprüfung nach den §§ 23 ff EGGVG.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 VAs 17/01

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 42.99 vom 25.07.2000

Rechtsgebiete:AuslG, AsylVfG
Schlagworte:Abschiebungsandrohung, Zielstaat, Herkunftsstaat, Absehen von Zielstaatsbezeichnung, ungeklärte Staatsangehörigkeit, Ermittlung eines Zielstaats, Sollvorschrift, Regelungscharakter, Hinweis, nachträgliche Konkretisierung des Zielstaats, effektiver Rechtsschutz.
Stichwort:Regelungscharakter
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Androhung der Abschiebung in den noch ungeklärten "Herkunftsstaat" enthält keine ordnungsgemäße Zielstaatsbezeichnung im Sinne des § 50 Abs. 2 AuslG, sondern lediglich einen unverbindlichen Hinweis.

2. Ist der Herkunftsstaat ungeklärt, darf in der Abschiebungsandrohung von der Angabe eines Zielstaates nach § 50 Abs. 2 AuslG abgesehen werden.

3. Wird der Herkunftsstaat später geklärt, muss dieser dem Ausländer jedenfalls so rechtzeitig vor der Abschiebung mitgeteilt werden, dass er gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann.

Urteil des 9. Senats vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99 -

I. VG Magdeburg vom 29.07.1998 - Az.: VG A 2 K 971/97 -
II. OVG Magdeburg vom 17.08.1999 - Az.: OVG A 2 S 341/98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 42.99


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